Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 29 von 169
3.1.12.3 M a s s n a h m e n z u r F ö r d e r u n g d e s S c h i e n e n g ü t e r v e r k e h r s
Europäische Union
Mit der Verabschiedung des zweiten und der Vorbereitung des dritten Eisenbahnpakets stehen für den Güterverkehr relevante Themen wie die vollständige Öffnung der Märkte (Kabotage), Harmonisierung von Sicherheitsvorschriften und Zertifizierungen sowie Qualitätsanforderungen im Zentrum. Eine allfällige Übernahme der Inhalte neuer EU-Eisenbahnpakete durch die Schweiz wird jeweils durch den gemischten Ausschuss des Landverkehrsabkommens vorbereitet.
Auf europäischer Ebene förderte die Europäische Kommission im PACT (Pilot Actions for Combined Transport) Programm bis Ende 2001 Infrastruktur sowie Forschung & Entwicklung im kombinierten Verkehr. Nachfolger ist das Programm 'Marco Polo', welches in einer ersten Phase für den Zeitraum 2003 - 2006 mit insgesamt 100 Millionen Euro ausgestattet ist. Im Jahr 2004 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für ein zweites, deutlich ausgeweitetes 'Marco Polo II'-Programm ab 2007 vorgelegt. Für Verkehrsverlagerungsmassnahmen soll ein Budget von 740 Millionen Euro für die Jahre 2007-2013 zur Verfügung.
In den Nachbarländern der Schweiz, die ebenfalls vom alpenquerenden Güterverkehr betroffen sind, entwickeln sich verstärkte Tendenzen zur Förderung des Schienengüterverkehrs durch zusätzliche Infrastrukturmassnahmen und Subventionsprogramme. Rechtsgrundlage für die finanzielle Förderung des Schienengüterverkehrs in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ist die Verordnung 1107/70/EWG über Beihilfen im Eisenbahn-, Strassen- und Binnenschiffsverkehr. Der Spielraum der Mitgliedsstaaten für Subventionsmöglichkeiten wird darüber hinaus grundsätzlich durch die Beihilferegeln des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (vor allem Art. 73 und Art. 87 - 89) beschrieben.
Österreich
Am 30. April 2004 wurde zwischen Österreich und Italien ein Staatsvertrag zur Verwirklichung eines Brenner-Basistunnels unterzeichnet. Die Inbetriebnahme eines solchen Bauwerks ist für 2015 vorgesehen. Die Frage der Finanzierung, zu welcher neben Österreich und Italien die EU massgeblich beisteuern wird, ist derzeit noch nicht gelöst.
Auch Österreich fördert den kombinierten Verkehr durch Betriebsabgeltungen, indem für die einzelnen Sendungen im begleiteten und unbegleiteten kombinierten Verkehr Subventionen entrichtet werden. Die Unterstützung wird an die Eisenbahnverkehrsunternehmen ausgerichtet.