Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 27 von 169

Mautaufschlag für Strassen zu erheben, wobei die Einnahmen dieses Mautaufschlags zur Finanzierung von alternativer Infrastruktur verwendet werden.

Die Richtlinie enthält ausserdem eine neue Begriffsbestimmung für "Baukosten", die bei der Berechnung der Mautgebühren zu berücksichtigen sind, sowie Klarstellungen zum Ausmass der Gebührenermässigungen für häufige Nutzung (Rabatte).

Die Mitgliedstaaten müssen den Bestimmungen dieser Richtlinie innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten nachkommen. In diesen zwei Jahren muss die Kommission auch ein Modell zur Bewertung der externen Kosten ausarbeiten, dem neue Vorschläge für eine weitere Überarbeitung der Richtlinie beigefügt werden können.

Die Richtlinien beschreiben die Handlungsspielräume der schweizerischen Nachbarländer in der EU bei der Ausgestaltung spezieller strassenseitiger Massnahmen. Sie umfassen zugleich wichtige Elemente der schweizerischen Verkehrspolitik (distanzabhängige Mautgebühren, Internalisierung externer Kosten, Querfinanzierung der Infrastrukturen umweltfreundlicherer Verkehrsträger). Diese Entwicklungstendenzen der europäischen Verkehrspolitik skizzieren auch den Handlungsspielraum im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU bzw. allfällige Möglichkeiten für eine Weiterentwicklung der Abgabensysteme im Strassenverkehr.

3.1.12.2 S t r a s s e n s e i t i g e M a s s n a h m e n

Die Einführung von Mautgebühren leistet einen Beitrag zur Kostenwahrheit im Verkehr und stellt damit insbesondere auch auf internationaler Ebene ein wirksames Instrument zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen unter den verschiedenen Verkehrsträgern dar. Eine solche Angleichung unterstützt die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf andere Verkehrsträger. Folgende Entwicklungen können in den Nachbarländern beobachtet werden:

Deutschland

In Deutschland wurde auf den 1.1.2005 eine streckenabhängige Maut für LKW eingeführt. Sie gilt für LKW ab 12 Tonnen Gesamtgewicht auf Autobahnen und ersetzt die bisherige zeitbezogene Eurovignette. Sie ist

- verursacherorientiert,

- distanzabhängig (Abgabe pro gefahrene Kilometer),

- achsabhängig (Unterscheidung zwischen Fahrzeugen bis und mit drei Achsen und

Fahrzeuge ab vier Achsen), und

- emissionsabhängig (drei Emissionsklassen).