Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 33 von 169

Minister-Folgetreffen fanden am 11. Mai 2004 in Regensberg (ZH) und am 14. November 2005 in Sedrun (CH) statt. Dabei hat es sich gezeigt, dass der im November 2001 in Zürich eingeleitete Prozess zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf den alpenquerenden Transitachsen erste Ergebnisse gebracht hat. Damit ist es der Schweiz gelungen, ihre besonderen Anliegen in einem Gremium der Alpenländer einzubringen und über dieses Gremium die Koordination im Bereich des alpenquerenden Schwerverkehrs einzuleiten. Die EU-Kommission nimmt in diesem Gremium die Rolle einer Beobachterin ein.

Im Jahr 2002 wurden im Rahmen des begleitenden Leitorgans "Verkehrssicherheit und Mobilität im Alpenraum“ Arbeitsgruppen konstituiert und die entsprechenden Mandate definiert:

- Arbeitsgruppe Tunnelsicherheit zur koordinierten Umsetzung der Vorgaben der 'Richt-

linie 2004/54/EG über Mindestanforderungen für die Sicherheit von Tunnels im transeuropäischen Strassennetz' spezifisch im Alpenraum, wobei auf die besonderen objektspezifischen Verhältnisse der Alpentunnels über die Mindestvorgaben der EG-Richtlinie hinaus Bedacht zu nehmen ist,

- Arbeitsgruppe Lenkung und Regelung des Strassenverkehrs zur Prüfung von Vor-

schlägen der nationalen Regierungen betreffend Verkehrslenkungsmassnahmen und deren Wirksamkeit und Auswirkungen im Alpenraum sowie Beurteilung von Vorschlägen strassenseitiger Verkehrslenkungsmassnahmen, wobei auch marktwirtschaftskonforme Lenkungsinstrumente wie verkehrsmengenabhängige Benutzungsgebühren, Slotsysteme oder eine so genannte Alpentransitbörse zu prüfen sind.

3.2 Anlass für die Gesetzesvorlage

Artikel 7 Absatz 3 des Verkehrsverlagerungsgesetzes22 verpflichtet den Bundesrat, der Bundesversammlung spätestens im Jahr 2006 eine Botschaft für ein Ausführungsgesetz zu Artikel 84 der Bundesverfassung zu unterbreiten.

Aufgrund der Dynamik der europäischen Volkswirtschaften und der in der Verkehrswirtschaft zu beobachtenden Wachstumsprozesse ist die Verlagerung des alpenquerenden schweren Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene als dauerhafter Prozess zu verstehen. Die Veränderungen haben nicht nur Relevanz für den alpenquerenden Verkehr, sondern auch für den allgemeinen nationalen und internationalen Schienengüterverkehr. Daher umfasst diese Vorlage neben dem Ausführungsgesetz zu Artikel 84 der Bundesverfassung auch die folgenden Anpassungen:

- Partialrevision des Bundesgesetzes über die Anschlussgleise vom 5. Oktober 199023;

- Totalrevision des Bundesgesetzes über den Gütertransport der Bahnen (SR [n.n.]);

22 SR 740.1