Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 32 von 169

- die Anwendung des Verursacherprinzips und die Unterstützung der Entwicklung und

Anwendung eines Berechnungssystems zur Ermittlung der Wegekosten und der externen Kosten, damit schrittweise Abgabesysteme eingeführt werden können, welche die wahren Kosten des Verkehrs decken;

- die Festlegung von Umweltqualitätszielen, um eine Nachhaltigkeit im Verkehr zu erzie-

len, um so über Standards und Indikatoren zu verfügen, welche den spezifischen Verhältnissen des Alpenraums angepasst sind.

An der VIII. Alpenkonferenz im November 2004 in Garmisch-Partenkirchen haben die Umweltminister der Alpenländer die Aussagen des Verkehrsprotokolls bestätigt und sich für eine Reduktion des alpenquerenden Güterverkehrs bzw. dessen Verlagerung von der Strasse auf die Schiene ausgesprochen. Die Missachtung von Verkehrsvorschriften auf Alpenübergängen, vor allem in Tunnels, beeinträchtigt die Sicherheit in gravierender Weise. Zur Verbesserung der Sicherheit wurde in der Schlusserklärung auf Anregung der Schweiz empfohlen, die Schwerverkehrskontrollen im gesamten Alpenbogen zu intensivieren. Daneben sprachen sich die Minister auch für eine besser konzertierte Tarifpolitik für den Strassenverkehr zwischen den Vertragsparteien aus. Eine solche soll insbesondere auch die externen Kosten des Verkehrs im Alpenraum vermehrt berücksichtigen.

Betreffend den Güterschwerverkehr verfolgt die schweizerische Verkehrspolitik dieselben Ziele wie das Protokoll 'Verkehr'. Die Ziele des Verkehrsprotokolls wurden entsprechend von der schweizerischen Bevölkerung mehrfach bestätigt, so dass das schweizerische Recht weitgehend mit den im Protokoll festgehaltenen Verpflichtungen übereinstimmt.

"Suivi de Zurich": Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit

Als Reaktion auf die Brandkatastrophe im Gotthard-Strassentunnel fand am 30. November 2001 ein Treffen der Verkehrsminister der Alpenländer zu Fragen der Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit - insbesondere in Tunnels im Alpengebiet - statt. Unter anderem wurde die Umsetzung folgender Massnahmen vereinbart:

- Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und der Sicherheit der Strasseninfrastrukturen

durch angemessene Massnahmen für mehr Tunnelsicherheit auf Ebene der Infrastruktur, der Ausrüstung und des Rettungsdienstes. Darüber hinaus soll die Verlagerung des Fernverkehrs auf besser angepasste Beförderungsarten als die Strasse begünstigt und so die bestehenden Strasseninfrastrukturen entlastet werden;

- Strikte Anwendung der geltenden Gesetzgebung und Verschärfung der Kontrolle;

- Erarbeitung von Verkehrsregeln für die Alpenregion und Verbesserung der Verkehrs-

lenkung;

- Massnahmen zur Förderung der Verlagerung auf die Schiene.