Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 71 von 169
Gesundheit sollen dauerhaft bewahrt werden. Eine dauerhafte Stabilisierung des Fahrtenziels bedeutet, dass im alpenquerenden Güterverkehr künftig das gesamte Wachstum durch den Verkehrsträger Schiene aufgefangen werden muss. Dabei werden auch sehr strassenaffine Güter verlagert werden müssen. Da Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung ständig konjunkturellen Schwankungen unterworfen sind, soll eine Überschreitung der zulässigen Fahrtenzahl in einzelnen Jahren mit besonders starkem Wirtschafts- und Verkehrswachstum zulässig sein. Diese Überschreitung darf allerdings nicht dauerhaft sein.
Soll ein beschränktes Wachstum der Zahl der zulässigen alpenquerenden Fahrten ab einem bestimmten Zeitpunkt wieder zugelassen werden, bedarf es einer expliziten Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes zum gegebenen Zeitpunkt.
4.2.2.3 Z w i s c h e n z i e l
Für die Zeit ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Zeitpunkt der Zielerreichung wird im Gesetz ein Fahrten-Zwischenziel festgelegt. Es erhöht die Transparenz und lässt eine Erfolgskontrolle der vollzogenen Massnahmen zu. Je nach gewähltem Massnahmenpaket bei Umsetzung oder Anpassung des Verlagerungsauftrags muss bereits dieses Zwischenziel unterschiedlich ausgestaltet werden.
Die mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz in der Variante zur Umsetzung des Verlagerungsauftrags (Variante 1 in Abschnitt 4.2.3.2) vorgeschlagenen Massnahmen sollen für das Jahr 2011 zu einem Unterschreiten der Millionengrenze für die Zahl alpenquerender Fahrten führen. Die Zielgrösse von einer Million Fahrten wird daher als Zwischenziel zeitlich fixiert. Für die Folgejahre wird eine weitere sukzessive Senkung der Fahrtenzahl angestrebt.
Als alleiniges Zwischenziel im Falle der Anpassung des Verlagerungsauftrags kann die Stabilisierung des bis zum 2009 erreichten Wertes gelten. Dieses Stabilisierungsziel impliziert, dass der angestrebte Abbau der Förderung durch Produktivitätsfortschritte beim Schienengüterverkehr kompensiert werden muss. Erst mit der Eröffnung der NEAT kann nochmals mit einer Absenkung der Fahrtenzahl gerechnet werden. Die Massnahmen, die zur Umsetzung dieses Zwischenziels in dieser Variante vorgesehen sind, werden in Variante 2 bei Anpassung des Verlagerungsauftrags in Abschnitt 4.2.3.3 vorgestellt. Eine explizite Gesetzesgrundlage wird für dieses Zwischenziel nicht geschaffen.
Ergänzend dazu legt der Bundesrat im Sinne einer rollenden Planung weitere Zwischenschritte fest. Da das Reduktionspotential der alpenquerenden Fahrten von den jeweiligen verkehrspolitischen Spielräumen und den erwarteten Umsetzungszeitpunkten der verschiedenen Massnahmen abhängig ist, ist es erforderlich, dass jeweils flexibel darauf reagiert werden kann.