Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 73Fedlex · Erläuternder Bericht
Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 73 von 169
- Als Zwischenziel ist bis zur Eröffnung des Gotthard-Basistunnels die Zahl der Fahrten
schwerer Güterfahrzeuge auf dem 2009 erreichten Niveau zu stabilisieren. Auf eine gesetzliche Fixierung dieses Zwischenziels wird in dieser Variante verzichtet.
Variante 3: Substantieller Ausbau und Ausschreibung der Rollenden Landstrasse
- Variante 3 kann ergänzend zu Variante 1 oder Variante 2 umgesetzt werden, so dass
hier keine explizit andere Zielformulierung erforderlich ist.
4.2.3 Massnahmen der zukünftigen Verlagerungspolitik
4.2.3.1 S p e k t r u m d e r m ö g l i c h e n M a s s n a h m e n d e r V e r l a g e r u n g
In Kontinuität zur bisherigen Verlagerungspolitik der Schweiz sollen die Rahmenbedingungen für den Güterverkehr so ausgestaltet sein, dass die Leistungsfähigkeit der Güterverkehrsdienstleistungen erhöht bzw. langfristig auf hohem Niveau sichergestellt werden kann. Die Verlagerung wird auch weiterhin nicht mit Zwangsmassnahmen wie Fahrverboten usw. sondern mit marktwirtschaftskonformen Instrumenten angestrebt. Dabei muss ein hohes Mass an verkehrspolitischer Koordination mit anderen vom (alpenquerenden) Güterverkehr betroffenen Ländern und dem europäischen Umfeld angestrebt werden.
Für einen weiterhin erfolgreichen Verlagerungsprozess sind auch künftig strassen- wie schienenseitige Massnahmen notwendig:
Strassenseitige Rahmenbedingungen
Mit der LSVA und den Vorschriften zum Markzugang im Strassengüterverkehr sind die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für den Strassengüterverkehr in der Schweiz im Rahmen des Abkommens über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse zwischen der Schweiz und der EG festgelegt. Hier besteht kein Änderungsbedarf.
Mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz soll jedoch die nationale Rechtsgrundlage für die Einführung von Massnahmen geschaffen werden, mit welchen das Preisverhältnis zwischen Strasse und Schiene für den Güterverkehr im Alpenraum korrigiert werden kann. Es handelt sich um die Massnahmen der Alpentransitabgabe und der Alpentransitbörse. Damit wird der besonderen Sensibilität des Alpenraums gegenüber dem schweren Strassengüterverkehr, den damit verbundenen ausserordentlichen externen Kosten sowie der Notwendigkeit einer erhöhten Sicherheit Rechnung getragen. Mit der Schaffung von Rechtsgrundlagen ist noch kein Entscheid über die definitive Einführung dieser Massnahmen getroffen. Die konkrete Einführung wird abhängig sein von den Abklärungen und Ergebnissen einer koordinierten Verkehrspolitik im Alpenraum und der Einbindung solcher Massnahmen in die europäische Verkehrspolitik.