Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 67Fedlex · Erläuternder Bericht
Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 67 von 169
die tatsächliche Verlagerung von Verkehren und das Ausmass der Verringerung der durch den alpenquerenden Strassengüterverkehr verursachten Gesundheits- und Umweltgefährdungen möglich wäre. Erfahrungsgemäss ist diese Grösse auch vielen nicht beeinflussbaren Einflussgrössen ausgesetzt. Auch der Wandel der Produkte- und Produktionsstruktur der produzierenden Wirtschaft schlägt sich darin nieder (z.B. die Tendenz zu leichteren Transporten).
Auch auf der Umsetzungsebene wiese eine solche Zielsetzung keine Kontinuität zum bisherigen Verlagerungsprozess auf. Das Ziel wäre nicht vereinbar mit den Erhöhungen der Gewichtslimite als Massnahmen zur Effizienzsteigerung im Strassengüterverkehr. Ein mengenmässiges Wachstum im Strassengüterverkehr sollte der Verlagerung grundsätzlich nicht entgegenstehen, wenn es mit einer höheren Fahrzeugbeladung und einer geringeren Zahl an Fahrten bewältigt werden kann. Daneben stehen für das Erreichen dieser Zielgrösse schienenseitig keine zusätzlichen Massnahmen zur Verfügung, die zugleich auch eine Verringerung der alpenquerenden Fahrten im Strassengüterverkehr ermöglichen würden.
Damit ein hypothetisches Marktanteilsziel erreicht würde, müsste das Mengenwachstum auf der Schiene deutlich über dem der Strasse liegen. Diese Zielsetzung würde in Bezug auf die transportierte Transportmenge auch weiterhin ein Mengenwachstum auf der Strasse erlauben, insofern es durch das Wachstum des Schienengüterverkehrs übertroffen würde.
Umweltziel
Eine umweltpolitisch ausgerichtete Zielsetzung wird als weiteres Ziel der Verlagerungspolitik in keiner Variante hinzugenommen. Eine gezielte, über die vorliegende Gesetzesvorlage gesteuerte Reduktion des Emissionsniveaus des Strassengüterverkehrs wird nicht angestrebt, vielmehr wird angenommen, dass mit der Abnahme der Fahrtenzahl und der schrittweisen Verschärfung der Umweltnormen (ausserhalb dieser Vorlage) zugleich eine Reduktion des Emissionsniveaus und eine Verbesserung der Umweltqualität einhergehen. Auf diesem Weg wird dem in der Verfassung formulierten Schutz der Gesundheit und der Umwelt im Rahmen der Verlagerungspolitik und des Alpenschutzes ein ausreichendes Gewicht verliehen.
Begründung
Eine umweltpolitische Zielformulierung im Sinne eines Emissionsziels könnte gegenüber dem Fahrtenziel sowohl verschärfend als auch entlastend formuliert werden. Mit einem als Alternative oder in Kombination zum Fahrtenziel formulierten Umweltziel wären allerdings aus verlagerungs- und umweltpolitischer Sicht keine zusätzlichen Vorteile verbunden.
Eine mit Aufnahme des Umweltziels verbundene Zielverschärfung würde beinhalten, dass zusätzlich zum Fahrtenziel die relevanten Schadstoffemissionen auf ein Niveau gesenkt