Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 69 von 169

Zeitpunkt der Zielerreichung

Für die Zielrealisierung wird gegenüber dem Verkehrsverlagerungsgesetz eine zeitliche Erstreckung vorgenommen. Die beschriebene Zielgrösse von 650'000 alpenquerenden Fahrten soll möglichst rasch erreicht werden, spätestens aber zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels, die für ca. 2015 vorgesehen ist. Mit der Inbetriebnahme stehen weitere Kapazitäten für den Güterverkehr zur Verfügung und für den Schienengüterverkehr können weitere wesentliche Produktivitätsgewinne realisiert werden.

Auch für die alternative Zielsetzung von 1,0 Mio. Fahrten im Falle fehlender Handlungsspielräume, die die Einführung weiterer strassenseitiger Steuerungsmassnahmen wie eine intensivierte Fortsetzung der finanziellen Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs verunmöglichen, gilt der beschriebene Zeithorizont von zwei Jahren nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels.

Begründung

Eine wesentliche Änderung gegenüber dem Verkehrsverlagerungsgesetz ist die zeitliche Erstreckung der Zielerreichung bis spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels. Diese Erstreckung ändert nichts an der Notwendigkeit der Erreichung des Fahrtenziels zum frühest möglichen Zeitpunkt. Sie trägt aber den verantwortlichen Faktoren für einen weiterhin erfolgreichen Verlagerungsprozess in ausreichender Weise Rechnung.

Zu Beginn der konsequenten Umsetzung der schweizerischen Verlagerungspolitik im Jahr 2000 war die Wirksamkeit der verschiedenen für den Verlagerungsprozess relevanten Faktoren nur schwer abschätzbar. Die Botschaft des Bundesrats zum Verkehrsverlagerungsgesetz sah für die Zielerreichung ursprünglich den Zeitpunkt "spätestens ein Jahr nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels" vor. Im Rahmen der Beratungen der Bundesversammlung war die Frist auf zwei Jahre nach Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels vorverschoben worden. Diese Frist wird gemäss heutigen Erkenntnissen für die Zielerreichung nicht ausreichen. Auch mit der konsequenten Fortsetzung der Verlagerungspolitik im Rahmen des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes sind Aussagen über die Dauer des Verlagerungsprozesses schwierig. Die mit diesem Gesetz angestrebte Zielerreichung ungefähr im Jahr 2017 ist für alle vorgeschlagenen Varianten weiterhin eine grosse Herausforderung, die weit reichender Anstrengungen und des intensivierten Einsatzes der bisherigen Massnahmen bzw. neuer Instrumente bedarf.

Mit der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels stehen voraussichtlich ab 2015 die modernen Infrastrukturkapazitäten auf den Transitachsen voll zur Verfügung. Zu diesem Zeitpunkt kann der Schienengüterverkehr mit kürzeren Fahrzeiten und mit den Vorteilen einer Flach-