Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 70 von 169

bahn wesentliche Produktivitätsfortschritte erzielen. Dies sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verlagerung.

Gleichzeitig wird mit der zeitlichen Erstreckung des Verlagerungsziels der Logistikbranche die Möglichkeit zur Fortsetzung des Umstrukturierungsprozesses gegeben. Daneben ist die Möglichkeit zu weiteren Qualitätssteigerungen und Produktivitätsfortschritten der Bahn - insbesondere auf internationaler Seite - gegeben. Damit wird den Bedürfnissen der verladenden Wirtschaft in Bezug auf Kosten und Qualität des Schienengüterverkehrs besser entsprochen.

Neben diesen grundlegenden für den Schienengüterverkehr verbesserten Rahmenbedingungen bedarf es einer aktiven Fortsetzung der Verlagerungspolitik. Die finanziellen Fördermassnahmen der Schiene müssen - je nachdem, ob der Verlagerungsauftrag umgesetzt oder angepasst wird, in unterschiedlicher Intensität - fortgesetzt und optimiert werden. Neue, vor allem strassenseitig ansetzende Instrumente müssen entwickelt und eingesetzt werden. Grundsätzlich ist hierbei das zur Verfügung stehende Instrumentenspektrum für strassenseitige Verlagerungsanreize begrenzt. Es bedarf längerfristig der Einführung neuer Massnahmen, die das Preisverhältnis zwischen Strasse und Schiene beeinflussen und auf diesem Weg einen zusätzlichen Beitrag zur Reduktion der Fahrtenzahlen herbeiführen. Mit den mit dieser Vorlage geprüften Massnahmen wird das gesamte Spektrum der für die Verlagerung wirkungsvollen Instrumente und Massnahmen abgedeckt.

Die zeitliche Erstreckung schafft den für die Umsetzung neuer, vor allem strassenseitig wirkender Massnahmen notwendigen zeitlichen Spielraum. Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft und eine Koordination der Verkehrspolitik mit den anderen vom alpenquerenden Strassengüterverkehr betroffenen Nationen sind hierzu nötig. Die gültigen internationalen Rahmenbedingungen ermöglichen strassenseitig eine Intensivierung einzelner Massnahmen, aber nicht die Einführung neuer Instrumente.

Zielsetzung nach 2017

Die mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz angestrebte Zielgrösse soll nach der Zielerreichung grundsätzlich auf dem vorgegebenen Niveau stabilisiert werden.

Für alle Zielgrössen ist ein Zielkorridor vorgesehen. Eine punktgenaue Erreichung der angestrebten Zielwerte ist nicht in jedem Fall erforderlich. Abweichungen sind in einem gewissen Ausmass zulässig. Diese sollten etwa 5 % der Bezugsgrösse nicht überschreiten.

Begründung

Die Stabilisierung nach der Zielerreichung ist Ausdruck der Kontinuität der Verlagerungspolitik. Die durch die Reduktion der Fahrtenzahl gewonnenen Verbesserungen für Umwelt und