Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 78 von 169
Sätze durch die Schweiz würde die internationalen Vereinbarungen verletzen, sofern die erwähnten Höchstsätze überschritten werden.
4.2.3.1.4 Versteigerung von Durchfahrtsrechten (Alpentransitbörse)
Die Versteigerung von Durchfahrtsrechten ist ein weiteres, in der jüngsten Vergangenheit vermehrt diskutiertes Instrument zur mengenmässigen Steuerung des alpenquerenden Schwerverkehrs. Mit der Implementierung eines solchen marktwirtschaftskonformen Instruments würde für jede Alpenquerung mit einem schweren Güterfahrzeug ein Durchfahrtsrecht benötigt. Die Anzahl der Berechtigungen für einen bestimmten Zeitraum müsste limitiert werden. Die Börse ("Alpentransitbörse") stellt das institutionelle Forum für eine effiziente Vergabe und Weiterveräusserung der Durchfahrtsrechte dar. Kaufgegenstand ist ein Durchfahrtsrecht auf einem bestimmten Übergang oder Korridor. Einem Transporteur bzw. Fahrzeug ohne Durchfahrtsrecht müsste die Fahrt auf dem Korridor verweigert werden.
Ausgestaltung einer Börse:
- Plafonierung:
Die erlaubten LKW-Fahrten durch die Alpen werden mit der Definition einer bestimmten Zahl an Durchfahrtsrechten limitiert. Dieser Plafond wird einmalig oder schrittweise auf das politisch gewünschte Maximalniveau an zugelassenen alpenquerenden Fahrten gesenkt.
- Verteilung
Die Zahl der erlaubten Fahrten wird auf die verschiedenen Alpenübergänge und Zeiträume verteilt. Kriterien wie die Sicherheit und die Gesundheit der betroffenen Bevölkerung können dabei ebenfalls als Massstab herangezogen werden.
- Versteigerung
Die Durchfahrtsrechte werden im Rahmen der Erstvergabe vom Bund oder einer vom Bund benannten Stelle versteigert. Die festgelegte Zahl an gleichartigen Durchfahrtsrechten wird zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. in einer Bietperiode an den oder die Meistbietenden versteigert.
Der Zugang zur Versteigerung steht grundsätzlich allen offen. Alle Teilnehmer müssen sich vorgängig registriert haben und eine gültige nationale oder internationale Zahlungsadresse angegeben haben.