Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten

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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 11 von 169

2.3.3 Revision Eisenbahnhaftpflicht

Das geltende Eisenbahnhaftpflichtgesetz von 1905 wird aufgehoben und durch Haftungsbestimmungen im Eisenbahngesetz ersetzt.

Die Haftung für Eisenbahnen soll hinsichtlich der Genugtuung und Sachschäden verschärft und an andere Haftungsbestimmungen angeglichen werden.