Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/100: Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr · 169 Seiten
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Vernehmlassung der Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr Seite 88 von 169
Die gültigen internationalen Rahmenbedingungen für eine Anpassung der Abgabesätze der LSVA sind im Landverkehrsabkommen geregelt. Gemäss Artikel 42 Absatz 1 und 2 des Landverkehrsabkommens erfolgt ab dem 1. Januar 2007 alle zwei Jahre eine Überprüfung der für den Schwerverkehr erhobenen Gebühren. Der Gemischte Ausschuss Schweiz - EU kann auf Antrag einen im gegenseitigen Einvernehmen zu fassenden Beschluss über die Anpassung fassen. Bei dieser Überprüfung werden die Höhe und Struktur der Abgaben der beiden Vertragsparteien, insbesondere auf vergleichbaren alpenquerenden Strecken, die Verkehrsaufteilung zwischen den Strecken und die Entwicklung des Modal Splits und der Eisenbahninfrastruktur zugrunde gelegt. Längerfristig sind hierfür die Verfahren der Wegekostenanlastung in der EU und die Ergebnisse einer koordinierten Verkehrspolitik im Alpenraum von entscheidender Bedeutung. Änderungen bei der Anlastung der Wegekosten und der prognostizierten Entwicklung der externen Kosten des Strassengüterverkehrs könnten eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich machen.
Anpassungen der Abgabensätze der LSVA würden auf nationaler Ebene Änderungen des Bundesgesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe vom 19. Dezember 199735 bedingen. In der Vorlage zum Güterverkehrsverlagerungsgesetz findet sich keine gesetzliche Grundlage für solche Anpassungen.
4.2.3.2.4 Versteigerung von Durchfahrtsrechten (Alpentransitbörse)
Mit dieser ersten Variante der zukünftigen Verlagerungsstrategie innerhalb des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes wird die Rechtsgrundlage für die Versteigerung von Durchfahrtsrechten in Form einer so genannten 'Alpentransitbörse' geschaffen. Die Massnahme der Alpentransitbörse ist in den Schlussfolgerungen des Treffens der Verkehrsminister der Alpenländer vom 11.05.2004 in Regensberg als zu prüfende Massnahme genannt und wird in den Arbeiten zu "Suivi de Zurich" behandelt.
Die institutionalisierte Versteigerung von Durchfahrtsrechten ist besonders geeignet, die Zielsetzungen von Verkehrsverlagerung und Strassenverkehrssicherheit in einer Massnahme zu vereinen. In Bezug auf das Fahrtenziel des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes ist die Festlegung und Versteigerung von Durchfahrtsrechten sehr zweckhaft. Entsprechend der Zielsetzung für den Alpenschutz könnte eine (schrittweise) Plafonierung auf das Niveau von 650'000 Fahrten vorgenommen werden, sofern internationale Vereinbarungen den notwendigen Gestaltungsspielraum zulassen. Zugleich wäre eine Alpentransitbörse einfach zu "koppeln" mit Massnahmen des Verkehrsmanagements zur Verbesserung der Sicherheit.
Die Alpentransitbörse kann in der langen Frist ein Substitut der finanziellen Förderung des Schienengüterverkehrs werden, da mit ihrer Hilfe für den alpenquerenden Verkehr weitge-
35 Schwerverkehrsabgabegesetz, SVAG, SR 641.81.