Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/79: Bundesbeschluss über die Genehmigung des Haager Übereinkommens über das auf trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung · 16 Seiten
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Vernehmlassungsteilnehmer vermisst zudem eine analoge Bestimmung zu Art. 284b für Betreibungen, die nicht zum Konkurs führen. Diese Kritik wird auch von anderen Vernehmlassungsteilnehmern vorgebracht.97
Ein Vernehmlassungsteilnehmer ist der Auffassung, dass mit der Aufnahme des folgenden Passus in Art. 149a auf Art. 284b SchKG verzichtet werden könne: "Bestimmungen des ausländischen Rechts, wonach das Trustvermögen nicht für persönliche Schulden des Trustees und das persönliche Vermögen des Trustees nicht auch für Schulden des Trustvermögens haften, sind auch von schweizerischen Behörden zu beachten."98
97 SBVg (unterstützt durch VSKB); SAV, UniGe, VSV.
98 SchKG-V.