Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2004/79: Bundesbeschluss über die Genehmigung des Haager Übereinkommens über das auf trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung · 16 Seiten
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1. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 20. Oktober 2004 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zu einem Vorentwurf für einen Bundesbeschluss über die Genehmigung des Haager Übereinkommens über das auf trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung und beauftragte das Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement mit der Durchführung.
Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens wurde Ende Oktober 2004 im Internet (Homepage Bundesbehörden) und am 2. November 2004 im Bundesblatt (BBl 2004 5863) unter Angabe der Vernehmlassungsfrist und der Bezugsstelle für die Vernehmlassungsunterlagen publiziert. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis zum 31. Januar 2005.
Im vorliegenden Bericht werden sämtliche Stellungnahmen berücksichtigt, die bis Ende Februar eingegangen sind. Die im Interesse der Übersichtlichkeit verwendeten Abkürzungen sind vorne aufgeführt.
2. Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren
2.1 Einladungen zur Stellungnahme
Mit Schreiben des Departementsvorstehers vom 25. Oktober 2004 wurden die folgenden 89 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen:
- die 26 Kantonsregierungen,
- die 16 in der Bundesversammlung vertretenen politische Parteien1,
- 47 Interessierte Kreise:
- 2 Bundesgerichte2
- 4 interkantonale Konferenzen3
- 8 Spitzenverbände der Wirtschaft4
- 33 weitere Organisationen5
1 FDP, CVP, SP, SVP, LPS, EVP, PST-POP, SD, GPS, Lega, EDU, CSP, GB, AL, AdG, SGA.
2 BGer, EVG.
3 FDK, KBKS, KKJPD, KSH.
4 ES, SAGV, SGV, SBV, SBVg, SGB, TS, KV.
5 ACSI, AGAK, ASIP, DJS, FRC, FRI, HEV, SAV, SBPV, SchKG-V, SIR, SJV, SKS, SNV, SRV, STEP, STK, STV, UniBas, UniBe, UniFr, UniGe, UNIL, UniLu, UniNe, UniSG, UniZh, VAS, VSGV, VSKB, VSP, VSV.