Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2004/79: Bundesbeschluss über die Genehmigung des Haager Übereinkommens über das auf trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung · 16 Seiten

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Finanzmarktaufsichts-Regime unterstehen.35 Andere Vernehmlassungsteilnehmer sind strikte gegen eine Bewilligungspflicht.36 Dass die Frage im Rahmen der aktuellen Vorlage gelöst werden muss, wird von niemand ausdrücklich verlangt.37

d) Steuerliche Behandlung

Ein grosser Teil der Vernehmlassungsteilnehmer wünscht sich eine Änderung des Status quo hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Trusts. Als Gründe werden dabei die mangelnde Rechtssicherheit im erwähnten Bereich38 sowie die uneinheitliche Praxis der Kantone39 genannt. Einige Vernehmlassungsteilnehmer wünschen sich ein für den Trust im internationalen Vergleich günstiges bzw. ein kompetitives Steuerregime.40 In welcher Form der Bund tätig werden soll, wird meist offen gelassen. Viele begrüssen indes die im Begleitbericht erwähnte Einsetzung einer Arbeitsgruppe durch die Schweizerische Steuerkonferenz.41 Vier oder fünf Votanten wünschen sich eine Aufnahme von steuerrechtlichen Bestimmungen in die aktuelle Vorlage.42

3.2.3 Vorgesehene Anpassungen

a) Art. 5 Abs. 4 IPRG (Analoge Anwendung von Art. 5 Abs. 2 und 3 auf Gerichtsstandswahl in Trustbestimmungen)

Ein Vernehmlassungsteilnehmer ist für eine Streichung dieser Bestimmung zugunsten eines Verweises in Art 149a IPRG. Dieser Verweis soll sich auf Art. 5 Abs. 2 beschränken. Die Referenz auf Abs. 3 sei fallen zu lassen.43 Ein anderer Vernehmlassungsteilnehmer ist demgegenüber für eine Streichung des Verweises auf Abs. 2 und eine Beibehaltung desjenigen auf Abs. 3.44

35 SBVg; VSKB.

36 LPS; VSP; JB.

37 B & M und UBS verlangen dies ausdrücklich nicht, da sie keine Verzögerung des Projekts wünschen. Die übrigen Befürworter sind in diesem Punkt unklar. SBVg und VSKB wünschen zumindest eine möglichst baldige Ratifikation des Übereinkommens.

38 ZH, GL, BS; CVP; ES (unterstützt durch SAGV); AmCham, SF, VSV; Bachmann, B & M, B & K/ W, Investec, JB, UBS.

39 BS, AG, TG; KV; CP, VSKB.

40 LPS; STEP, VSKB, VSP, VSV; B & K/ W, Dietzi, JB. So zu verstehen wohl auch die Stellungnahme von ES (unterstützt durch SAGV).

41 ZH, SO, AG, TG; ES (unterstützt durch SAGV), KV, SBVg (unterstützt durch VSKB); AmCham, STEP; B & M, JB, UBS.

42 LPS; SF, VSP; B & K/ W. Diesbezüglich unklar: Dietzi. Ausdrücklich dagegen: GL; ES (unterstützt durch SAGV); VHV; UBS.

43 UniGe.

44 SAV.