Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2004/99: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) · 13 Seiten
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von ihren Besitzern nicht an Dritte vermietet werden - ist indessen oft tief. Die regionalwirtschaftliche Bedeutung der Ferienwohnungen darf deshalb nicht überschätzt werden.
Unabhängig von der effektiven Belegung der Zweitwohnungen bringt deren Bau und Unterhalt einen gewissen Umsatz für das Bau- und Baunebengewerbe. Dies entspricht jedoch einem kurzfristigen und punktuellen Nutzen, welcher auch nur teilweise regional anfällt. In peripheren Regionen mit schwacher oder rückläufiger Bevölkerungsentwicklung können Zweitwohnungen zudem zum Erhalt bestehender Bausubstanz beitragen, sofern sie nicht in Neubauten eingerichtet werden.
Den positiven regionalwirtschaftlichen Auswirkungen ist entgegenzustellen, dass die Zweitwohnungen vielerorts in direkter Konkurrenz zur Hotellerie stehen. Ferienwohnungsgäste geben in der Regel weniger aus als Hotelgäste und die Parahotellerie schafft weniger regionale Arbeitsplätze als die Hotellerie. Ferienwohnungen sind zudem in aller Regel grösser als Hotelzimmer. Selbst wenn bei der Beurteilung der Frage, wie gross der Siedlungsflächenverbrauch pro Bett in der Hotellerie ist, Anlagen wie Parks, Konferenzräume oder Personalhäuser mit berücksichtigt werden müssen, dürfte der Siedlungsflächenverbrauch von Zweitwohnungen pro Bett gleichwohl höher sein als jener in der Hotellerie. Ein steigender Anteil an Betten in Zweitwohnungen führt demzufolge zu einer tendenziell verminderten Wertschöpfung pro Gast bei gleichzeitig höherem Siedlungsflächenverbrauch. Dieser Zusammenhang ist sowohl aus regionalwirtschaftlicher als auch aus raumplanerischer Sicht kritisch zu beurteilen.
Hohe Zweitwohnungsbestände gefährden zudem die Qualität der Landschaft, welche das Kapital des Schweizer Tourismus darstellt. Auch die Ortsbilder und die Siedlungsqualität werden durch viele, oft leer stehende Wohnungen beeinträchtigt. Mittelfristig wird sich dies negativ auf die Attraktivität der Tourismusregionen und auf die Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Tourismus im internationalen Wettbewerb auswirken.
Eine hohe Nachfrage nach Zweitwohnungen führt zu steigenden Immobilien- und Mietpreisen, was es für die Einheimischen erschwert, attraktiven und erschwinglichen Wohnraum vor Ort zu finden. Die Einheimischen werden von den meist sehr zahlungskräftigen Zweitwohnungsnachfragern vom Wohnungsmarkt verdrängt. Hinzu kommt, dass die Gemeinden die Infrastruktur auf die theoretische Maximalbelegung ausrichten müssen, welche - wenn überhaupt - nur während eines Teils des Jahres erreicht wird. Dies kann zu überhöhten Infrastrukturkosten für die Gemeinden und damit zu einer Benachteiligung der lokalen Bevölkerung und Wirtschaft durch eine erhöhte Steuerbelastung führen.
Das vor allem in touristischen Regionen zu beobachtende Überhandnehmen der Zweitwohnungen führt folglich zu einer Reihe von unerwünschten Wirkungen. Die Lex Koller hat diese Entwicklungen zwar in Vergangenheit nicht stoppen können, weil sie nur für ein beschränktes Nachfragesegment - die Personen im Ausland - gilt. Die Aufhebung der Lex Koller wird aber den Problemdruck merklich verschärfen.
1.2.2 Ziel der Neuregelung
Die Neuregelung über die Anpassung des Raumplanungsgesetzes soll negative Auswirkungen der geplanten Aufhebung der Lex Koller verhindern. Da sich insbesondere der Bereich der Zweitwohnungen als problematisch herausgestellt hat, zielt der vorgeschlagene Lö-