Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/99: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) · 13 Seiten

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Aus nachfolgenden raumordnungs-, tourismus- und wirtschaftspolitischen Gründen kommt dem Bund jedoch im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsfrage eine Verantwortung zu:

• Viele touristische Gemeinden weisen Zweitwohnungsanteile von über 50 % auf. Die Tendenz ist steigend. Angesichts der geringen Auslastung der Zweitwohnungen sind diese Entwicklungen nicht vereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der haushälterischen Bodennutzung. Gemäss einer Erhebung des Bundesamtes für Raumentwicklung weisen touristische Gemeinden zudem überdurchschnittlich grosse Anteile noch unüberbauter Bauzonen auf. Ohne Gegenmassnahmen ist folglich in diesen Regionen in einem relativ kurzen Zeitraum von einer erheblichen Ausdehnung der Siedlungsgebiete durch den Zweitwohnungsbau auszugehen.

• Das Überhandnehmen von Zweitwohnungen beeinträchtigt das Landschafts- und Ortsbild in Tourismusregionen. Dem Tourismus kommt als wichtiger Wirtschafts- und Exportsektor gesamt- und regionalwirtschaftlich eine grosse Bedeutung zu, weshalb er vom Bund mit verschiedenen Massnahmen unterstützt wird (Hotelkredit, Innotour, reduzierter Mehrwertsteuersatz für die Hotellerie). Folglich muss es in gesamt- und regionalwirtschaftlichem Interesse liegen, mit dessen Kapital - der landschaftlichen Attraktivität des Alpenraumes – sorgfältig umzugehen. Dazu gehört eine Lenkung des Zweitwohnungsbaus.

• Die touristische Attraktivität einer Destination ist in der Regel nicht von der Attraktivität einer einzelnen Gemeinde, sondern von derjenigen einer ganzen Region abhängig.

Dies widerspiegelt sich auch im Ansatz des Destinationsmanagements, auf welchem das Tourismusmarketing von Schweiz Tourismus basiert. Eine einzelne Gemeinde profitiert folglich nur begrenzt, wenn sie restriktive Massnahmen ergreift, während die Nachbargemeinden darauf verzichten. Zudem führt es nicht zu einer Lösung, sondern lediglich zu einer Verlagerung des Problems, wenn einzelne Gemeinden oder auch Kantone im Alleingang restriktive Massnahmen ergreifen. Eine regionale und überkantonale Abstimmung von Massnahmen ist unabdingbar.

• Eine hohe Zweitwohnungsnachfrage führt zu hohen Immobilien- und Mietpreisen, insbesondere in prestigeträchtigen Tourismusorten mit kaufkräftiger internationaler Nachfrage. Als Folge davon wird es für die einheimische Bevölkerung schwierig, angemessenen und erschwinglichen Wohnraum zu finden. Im Extremfall wird sie vom lokalen bzw. regionalen Wohnungsmarkt verdrängt. Dies ist aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen fragwürdig.

Ein Verzicht auf flankierende Massnahmen würde folglich im Widerspruch zu verschiedenen Bundespolitiken stehen. Strebt der Bund eine kohärente und koordinierte Politik an, so darf er folglich nicht auf flankierende Massnahmen verzichten. Ein Verzicht wäre nicht nur kontraproduktiv, sondern mittelfristig auch wirtschaftsfeindlich, weil das Überhandnehmen des Zweitwohnungsbaus die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismuslandes Schweiz gefährdet,

namentlich die attraktive Landschaft und die Hotellerie.