Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2004/99: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Flankierende Massnahmen zur Aufhebung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) · 13 Seiten

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1.3. Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung

1.3.1 Argumente für die vorgeschlagene Lösung

Ein entscheidender Vorteil der vorgeschlagenen Lösung besteht darin, dass im Gegensatz zur geltenden Regelung der Lex Koller In- und Ausländer künftig gleich behandelt würden; die bisherige Diskriminierung der Ausländer würde mithin wegfallen. Der vorgeschlagene Lösungsansatz fügt sich in die bestehenden und bewährten raumplanerischen Instrumente und Verfahren ein und lässt sich so mit einem verhältnismässig geringen Aufwand und ohne zusätzliche Bürokratie umsetzen.

Die vorgeschlagene Lösung stellt sicher, dass die Zweitwohnungsthematik in eine gesamtheitliche Betrachtung der Entwicklungsmöglichkeiten und -perspektiven der Kantone integriert und mit den Vorstellungen der Kantone über Siedlungs-, Wirtschafts- und Landschaftsentwicklung koordiniert wird. Die Integration der Massnahmen in die kantonale Richtplanung schafft die Voraussetzungen für regional und überkantonal koordinierte Regelungen. Es kann so vermieden werden, dass jede Gemeinde allein nach kommunalen Interessen handelt und so innerhalb der touristischen Regionen unerwünschte Verlagerungs- und Konkurrenzsituationen entstehen.

Der richtplanerische Lösungsansatz baut auf der Kompetenzverteilung der Raumplanung auf, wie sie Artikel 75 BV vorschreibt. Der Bund beschränkt sich darauf, Rahmenvorschriften zu erlassen, welche die Kantone dazu verpflichten, sich der Problematik anzunehmen. Die konkrete Umsetzung obliegt den Kantonen. Diese erhalten grossen Handlungsspielraum, was den lokalen Gegebenheiten angepasste Lösungen ermöglicht. Über die Genehmigung der Richtpläne und die Berichterstattung über den Stand der Richtplanung gemäss Artikel 9 Absatz 1 der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1) hat der Bund ausreichende Möglichkeiten, die Umsetzung der Massnahmen in den Kantonen zu koordinieren und die Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnungspolitik des Bundes sicherzustellen.

Der vorgeschlagene Ansatz bringt weiter den Vorteil, dass er nur dort raumplanerische Aktivitäten auslöst, wo diese tatsächlich notwendig sind. Da im Rahmen der periodischen Überarbeitungen der Richtpläne der Handlungsbedarf in Bezug auf die Zweitwohnungsfrage jeweils überprüft werden muss, stellt der Ansatz dennoch sicher, dass auch eine zukünftige Problemsituation vom Kanton erkannt wird und die nötigen Regelungen getroffen werden.

1.3.2 Geprüfte Alternativen

1.3.2.1 Fiskalische Massnahmen

Eine weitere Möglichkeit für flankierende Massnahmen bei Aufhebung der Lex Koller wäre die Einführung einer Zweitwohnungssteuer oder einer erhöhten Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen. Im Zusammenhang mit dem Steuerpaket, welches am 16. Mai 2004 vom Volk verworfen worden ist, sind jedoch verschiedene Gutachten zum Schluss gekommen, dass die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer durch den Bund nicht verfassungskonform