Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 59 Seiten

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zur Verschärfung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen eine Preiskonvergenz statt. Das gesamtwirtschaftliche Interesse am Abbau technischer Handelshemmnisse ist folglich evident. Relevanz und Eignung der Vorlage sind so belegt.

Wie hoch der Anteil der technischen Handelshemmnisse am überhöhten Preisniveau in der Schweiz ist, lässt sich nicht verallgemeinernd beziffern. In einer vom SECO in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik im Herbst 2005 durchgeführten Studie liess sich anhand einer Auswahl von 50 Produkten aus allen Wirtschaftszweigen jedoch nachweisen, dass die technischen Handelshemmnisse in mindestens zehn Fällen eine klar marktabschottende Wirkung haben. Weiter erwies sich, dass die Höhe dieser Importschranken signifikant positiv mit der festgestellten Preisdifferenz zwischen der Schweiz und den Nachbarländern korreliert, d.h. je ausgeprägter die Handelshemmnisse sind, desto höher ist auch der Preisunterschied. Verstärkt wird die preistreibende Wirkung technischer Handelshemmnisse, wenn sie kombiniert mit anderen Faktoren auftreten.

Die anderen, vom Staat beeinflussbaren preisbestimmenden Faktoren sind Zölle (einschliesslich Ursprungsregeln, weiteren staatlichen Abgaben und Gebühren), geistige Schutzrechte sowie Haftpflichtbestimmungen und verwandte Regelungen des Privatrechts. Die Abschätzung des Anteils der einzelnen Ursachen an den Preisdifferenzen ist angesichts einer hohen Interdependenz der preisbestimmenenden Faktoren schwierig. Eine Auswertung von Angaben zu den preisverursachenden Faktoren bei einer Auswahl von Produkten führte immerhin zur Feststellung, dass mit zunehmender Bedeutung der technischen Handelshemmnisse die Preisdifferenzen zum umliegenden Ausland anwachsen.

Ein konkurrenzfähiges Preisniveau in der Schweiz hängt aber auch stark von der Intensität des Wettbewerbs und damit von einem griffigen Wettbewerbsrecht ab. Mit der Möglichkeit zur Sanktionierung von vertikalen Abreden wurde vom Gesetzgeber ein wesentlicher Schritt zur Belebung des Wettbewerbs getan. Mit der Verkehrsfähigkeit von in der EG frei zirkulierenden Produkten auch in der Schweiz wird sich die Zahl der Wettbewerber noch weiter erhöhen und die Wirkung des revidierten Kartellrechts noch verstärken. Die Zahl der Wettbewerber ist ein zentraler preisbestimmender Faktor und in einer kleinen Volkswirtschaft wie der schweizerischen wird deren Zahl am einfachsten und raschesten durch grenzüberschreitende Öffnung erhöht.

Die vorgeschlagene THG-Revision wird nicht nur günstige Auswirkungen auf das Preisniveau haben, sie wird auch eine grössere Produktvielfalt und ein qualitativ differenzierteres Angebot bewirken. Die Abschaffung technischer Handelshemmnisse wird jedoch alleine die Preisdifferenzen zum umliegenden Ausland nicht beseitigen, wird aber einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Zieles beitragen. Die liberale Haltung der Schweiz beim Erschöpfungsregime für gewisse geistige Schutzrechte und das verschärfte Kartellgesetz schaffen gute Voraussetzungen, dass Anpassungen im technischen Recht tatsächlich die gewünschten Auswirkungen zeitigen. Eine fundamentale Feststellung bleibt jedoch: Der Staat kann wohl die Möglichkeiten zur Preisarbitrage mit staatlichen Vorschriften unterbinden und mit grenzüberschreitender Öffnung sowie den Regeln des Wettbewerbsrechts günstige Bedingungen für Preiswettbewerb schaffen. Dass die privaten Akteure die Möglichkeit auch nutzen und so das Konsumentenpreisniveau in der Schweiz stärker an dasjenige der umliegenden Länder heranführen, kann er aber nicht verordnen.

3.2.2. Auswirkungen auf die einzelnen wirtschaftlichen Akteure

3.2.2.1 Stellenwert der technischen Handelshemmnisse und der andern preisbestimmenden Faktoren nach grossen Produktkategorien

Die Bedeutung technischer Vorschriften ist für die einzelnen in die Schweiz importierten Warengruppen unterschiedlich. Bezogen auf die grossen Kategorien am Gesamtimport