Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/105: Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) · 59 Seiten
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erfolgte im Bericht in Beantwortung des Postulates 04.3390 Leuthard die nachstehende Einschätzung der handelshemmenden Wirkung der Produktevorschriften. Diese Angaben werden hier aktualisiert und mit den Angaben aus dem Preisvergleichsprojekt des statistischen Amtes der EG verknüpft.
Gross ist die Bedeutung des technischen Rechts bei :
- landwirtschaftlichen Produkten und Erzeugnissen der Nahrungsmittelindustrie auf Grund anspruchsvoller sanitärer und phytosanitärer Auflagen; auf diese Waren entfielen im Jahr 2005 7,45% der Gesamteinfuhren64 oder 11,00 Mrd. Fr. Die Preisüberhöhung gegenüber der EG ist hier gross und die Harmonisierung der Vorschriften noch unvollkommen; bedeutend als preisbestimmender Faktor ist aber auch der Zollschutz.
- Fahrzeugen (Einfuhranteil 9,61% oder 14,33 Mrd. Fr.); die Hindernisse aufgrund unterschiedlicher Anforderungen oder infolge der Zulassungsverfahren wurden in den letzten Jahren indes weitestgehend beseitigt, zumindest was die Importe von Personenwagen betrifft, die im EG-Raum zugelassen sind. Parallel ging die Preisüberhöhung gegenüber der EG zurück und ist heute kaum mehr feststellbar; auch ein Teil der Einsparungen infolge der in der Schweiz tieferen Mehrwertsteuern fällt heute dem Kunden zu. Bei den übrigen Fahrzeugen, die nicht Strassenfahrzeuge sind, ist die Harmonisierung des technischen Rechts allerdings nicht gleich weit fortgeschritten.
Gering ist die Bedeutung technischer Vorschriften dagegen bei :
- Energieträgern (Einfuhranteil 7,51% oder 11,19 Mrd. Fr.), was sich durch die hohe Standardisierung erklären lässt. Preisbestimmend sind hier die staatlichen Abgaben.
- Textilien und Bekleidungen (5,93% oder 8,85 Mrd. Fr.), sowie Leder- und Kautschukwaren (ca. 3.49% oder 5,20 Mrd. Fr.), welche kaum reglementiert sind. Die Preisüberhöhung gegenüber der EG ist hier im Durchschnitt nicht ausgeprägt und wenn sie fallweise gross ist, so wäre dies jedenfalls auf andere Ursachen zurückzuführen als technische Vorschriften wie z.B. auf das Verbot gewisser Appreturen. Die Bewertung einzelner Produkte durch den Konsumenten ist z.T. noch stark von landesspezifischen Traditionen geprägt.
Zu differenzieren ist die Bedeutung technischer Vorschriften für folgende Bereiche:
- Chemikalien, einschliesslich Arzneimittel (Einfuhranteil ca. 22,00% oder 32,80 Mrd. Fr.); bei den Chemikalien ist zu unterscheiden, ob diese als Rohstoffe und Halbfabrikate oder als konsumfertige Erzeugnisse eingeführt werden, wirken sich die technischen Vorschriften doch vor allem auf letztere aus. Seit dem 1. August 2005 sind diese Vorschriften weitestgehend mit dem EG-Recht harmonisiert. Zumindest vor diesem Zeitpunkt liessen sich auf Konsumstufe beträchtliche Preisüberhöhungen feststellen. Bei der bedeutenden Kategorie der Arzneimittel stehen als preisbestimmende Faktoren staatliche Tarifordnungen und geistige Schutzrechte im Vordergrund und weniger die technischen Handelshemmnisse.
- Steine und Erden (Einfuhranteil 1,76% oder 2,62 Mrd. Fr.) sowie Metalle und Metallwaren (Einfuhranteil 8,29% oder 12,37 Mrd. Fr.) erscheinen als kaum betroffen, es sei denn aufgrund der Baunormen und Bauvorschriften, welche den Einbau und die Verwendung gewisser Produkte in Bauwerken erschweren können. Zusätzlich zur Marktabschottung, die gewisse Bestimmungen der Chemikalien-Risikoreduktionsverordnung65 mit sich bringen können, treten hier als preisbestimmender Faktor private Beschränkungen des Wettbewerbs hinzu, die z.T. in (Anschluss-) Normen
64 http://www.ezv.admin.ch, →„Aussenhandelsstatistik“ → „Waren“ → „Waren“ → S.1 „Einfuhr nach Warenart“ (100% = Total 1)
65 SR 814.81