Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 79 Seiten

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Art. 32 Weidehaltung im Gehege und Schutz vor Hitze

Artikel 32 stützt sich auf Artikel 4 ab. Mit der vermehrten Weidehaltung treten auch häufiger Missstände auf. Aus der Erfahrung des Vollzugs ist bekannt, dass in der Rindviehhaltung die Anpassungsfähigkeit der Tiere überfordert werden kann. Die Stärke der Belastung durch extreme Witterung hängt von einer Vielzahl klimatischer Faktoren ab, wie z.B. Temperatur, Luftfeuchte, Niederschlagsmenge, Windstärke oder Stärke der Sonneneinstrahlung. Sie ist zudem unterschiedlich z.B. je nach Alter der Tiere, ihrer Nutzungsintensität und Körperkondition. Aus diesem Grund kann nicht genau definiert werden, wie lange Rindvieh extremer Witterung ausgesetzt sein darf, bis Tierhaltende Massnahmen ergreifen müssen. Es ist sobald als möglich zu reagieren, damit die Tiere nicht unnötig extremer Witterung schutzlos ausgesetzt sind. Sofern die Tiere bei extremer Witterung nicht eingestallt werden, muss ein natürlicher (z.B. Bäume) oder künstlicher (z.B. Landwirtschaftsanhänger) Witterungsschutz allen Tieren Schutz vor starker Sonneneinstrahlung oder langandauerndem Regen, Schnee und Wind bieten. Es muss ein trockener Liegeplatz vorhanden sein, so dass den Tieren beim Liegen nicht übermässig Wärme entzogen wird.

3. Abschnitt: Schweine

Art. 33 Beschäftigung

Artikel 33 entspricht weitgehend dem bisherigen Artikel 20. Neu sollen sich Schweine jedoch jederzeit beschäftigen können. Zur Beschäftigung gehören beim Schwein Verhaltensweisen wie Wühlen, Graben, Zerren, Beissen und Kauen. Die Beschäftigung ist Teil des Erkundungsverhaltens und der Nahrungssuche. Vor allem bei immer gleichbleibender Fütterung, bei sehr kurzen Fresszeiten und bei wenig strukturierter und reizarmer Umgebung können bei Sauen Verhaltensstörungen und bei Mastschweinen Schwanzbeissen auftreten. Beschäftigungsmöglichkeiten sind für die Schweine aller Nutzungskategorien wichtig, auch wenn dadurch nie das ganze natürliche Verhalten abgedeckt werden kann. Deshalb ist es von Bedeutung, dass geeignete Materialien, die kaubar, benagbar, fressbar und nicht toxisch sind, eingesetzt werden. Sie müssen auch dem Wühlverhalten der Schweine Rechnung tragen. Die Beschäftigung ist jederzeit gewährleistet, wenn Stroh, Chinaschilf oder Streue eingestreut oder in Raufen angeboten wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Raufutter wie Heu, Gras oder Ganzpflanzensilage ad libitum im Trog oder in Raufen anzubieten. Schliesslich können auch Stroh- oder Heuwürfel in speziellen Automaten ad libitum zur Verfügung gestellt werden. Nicht geeignet als Beschäftigungsmaterialien sind Pneus, Ketten oder Harthölzer. Für die notwendigen Anpassungen im Stall ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.

Art. 34 Fütterung

Die Wasserzufuhr wird aus Gründen des Gülleanfalls bei Schweinen zuweilen zeitlich limitiert. Bei Schottefütterung ist es infolge des hohen Mineralstoffgehalts der Molke besonders wichtig, dass Schweine jederzeit Wasser aufnehmen können. Da Schweine auf verschiedene Arten gefüttert werden, das Trinken bei vielen Fütterungssystemen zeitlich nicht mit der Nahrungsaufnahme zusammenfällt und im Sommer oft hohe Stalltemperaturen herrschen, ist es aus Gründen des Tierschutzes unerlässlich, dass Schweine jederzeit Zugang zu Wasser haben. Absatz 1 soll diese Forderung sicherstellen. Bei schwachen oder kranken Tieren und bei säugenden Sauen ist besonders auf die Wasserversorgung zu achten. Die Wasserversorgung soll innerhalb einer Übergangsfrist von zwei Jahren eingerichtet werden. Ausnahmen sind wegen des Gefrierens und wegen langer Wasserleitungen bei Freilandhaltung möglich.

Absatz 2 schreibt für rationiert gefütterte Sauen, Zuchtremonten und Eber vor, dass in Ergänzung zum Kraftfutter ausreichend Futter mit einem hohen Rohfaseranteil angeboten werden muss. Dadurch soll ihr Hunger und ihr Kaubedürfnis gestillt werden. In experimentellen Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass das Auftreten der Verhaltensstörung Stangenbeissen, welche auf eine mangelhafte Befriedigung der Verhaltensbedürfnisse im Funktionsbereich Nahrungssuche und -bearbeitung zurückzuführen ist, durch das Anbieten von Futter mit einem hohen Rohfaseranteil stark vermindert werden kann.