Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 79 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht

- 37 -

Nach Absatz 2 ist für die gewerbsmässige Speise- und Besatzfischzucht sowie die Berufsfischerei eine entsprechende Berufsausbildung notwendig. Ausbildungen an ausländischen Fachschulen sind anzuerkennen.

Die Details dieser Bestimmung, namentlich die Inhalte der notwendigen Fachkenntnisse, sind in Ausführungsvorschriften festzulegen.

6. Kapitel: Züchten von Tieren

Es werden erstmals Vorschriften über das Züchten von Tieren eingeführt, die auf den detaillierten Vorgaben des neu im Gesetz verankerten Artikel 10 (Zuchtartikel) basieren. Ziel ist zu verhindern, dass zuchtbedingte Erbschäden bei Tieren entstehen. Für die Umsetzung des Zuchtartikels werden erläuternde Vorschriften, die sich auf Rassen beziehen, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden oder Zuchtorganisationen erarbeitet werden müssen. Umfangreiche Listen belasteter Rassen sind bereits vorhanden, teils in Form des Gutachtens zu Paragraph 11b des deutschen Tierschutzgesetzes oder etwa in Form von Dissertationen. Auf eine eidgenössische Zuchtkommission wird verzichtet, da diese wegen der enormen Rassenvielfalt der verschiedenen, zuchtbedingt belasteten Tierarten nicht mit den entsprechenden, zudem unabhängigen Experten bestellt werden könnte. Vielmehr drängen sich hier gezielte Expertisen bei Bedarf auf. Eine Expertenliste mit unabhängigen, anerkannten Experten wäre anzustreben.

Zuchtbedingte Schäden haben sich über viele Jahrzehnte etabliert, weshalb nicht zu erwarten ist, dass diese Probleme dank dem Zuchtartikel von heute auf morgen gelöst werden können. Auch fehlen vielfach noch die wissenschaftlichen Grundlagen, um Erbfehler gezielt bekämpfen zu können. Es ist daher in einem ersten Schritt an Verbesserungsmöglichkeiten zu arbeiten, um die sich die Züchterinnen und Züchter aufgrund des Zuchtartikels nun aktiv bemühen müssen. Rasseverbote sind auf Verordnungsstufe nicht grundsätzlich vorgesehen, obschon sie für einzelne Rassen oder Typen einer Rasse aufgrund von Artikel 10 TSchG denkbar wären.

Art. 95 Begriffe

In Artikel 95 werden einige Begriffe zum Thema Zucht definiert.

Bei der Definition nach Absatz 1 geht es darum, nicht nur die eigentlichen Züchterinnen und Züchter in die Verantwortung zu nehmen, sondern auch die Vermehrerinnen und Vermehrer.

In Absatz 2 wird dargelegt, was unter Zuchtziel zu verstehen ist.

Art. 96 Grundsätze

Nach Absatz 1 sind die Züchterinnen oder die Züchter verpflichtet, Massnahmen zu treffen, um gesunde Nachkommen zu erhalten. Es wird nicht toleriert, dass belastete Tiere gezüchtet oder in Kauf genommen werden, wenn dies absichtlich oder aus Gleichmut geschieht. Alle Funktionskreise müssen durch das dafür vorgesehene Organ erfüllt werden können. Die Positivformulierung wurde gewählt, damit bei entsprechenden Zuchthygieneprogrammen eine Rasse auch durch das Züchten mit Erbträgern saniert und dadurch übermässige Inzucht bei schmaler Zuchtbasis verhindert werden kann. Vielfach sind die benötigten Daten über die Verwandten oder die Nachkommenschaft zudem nicht verfügbar.

Die Kompensation zuchtbedingter Mängel, z.B. fehlende Körper- oder Organteile wie Haare wird nach Absatz 2 akzeptiert, wenn der Funktionsausfall oder die Beeinträchtigung des Normalverhaltens durch entsprechende Gestaltung der Umwelt kompensiert werden kann. Eingriffe zur Korrektur oder regelmässig notwendige, medizinische Behandlungen, z. B. bei Dermatitiden fallen nicht unter die akzeptierten kompensatorischen Massnahmen, sind aber für das Einzeltier im Sinne einer Belastungsminderung zu begrüssen.

Nach Absatz 3 ist es verboten, missgestaltete Tiere zu züchten. Auch dürfen keine Tiere gezüchtet werden, deren Verhalten derart gestört ist, dass sie nicht mehr mit Artgenossen zusammenleben können. Dieser Absatz zielt im Besonderen auf die Problematik der hypertroph aggressiven Hunde ab, deren Aggression nicht mehr durch die entsprechenden Unterwerfungsgesten des Unterlegenen beendet werden können.