Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 79 Seiten
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Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) 1255/97 beschlossen, die ab dem 5. Januar 2007 gelten und die Richtlinie 91/628/EWG aufheben wird.
Richtlinien der EG sind für die einzelnen Mitgliedstaaten verbindlich und müssen von ihnen in nationales Recht umgesetzt werden. Verordnungen der EG sind ebenfalls verbindlich, gelten aber unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Ohne Ausnahme kennt jeder Mitgliedstaat, wie auch die nicht zur EU gehörenden Staaten in Europa, nationale Tierschutzregelungen, allerdings auf sehr unterschiedlichem Niveau. Auch wenn punktuell die Tierschutzgesetzgebungen anderer europäischer Länder zum Teil strengere Bestimmungen als die schweizerischen aufweisen, gilt die schweizerische Tierschutzgesetzgebung als eine der strengsten.
In den letzten vierzig Jahren sind im Europarat im Bereich Tierschutz Übereinkommen zu fünf verschiedenen Themen ausgearbeitet und zur Ratifikation eröffnet worden. Die Schweiz hat alle fünf ratifiziert:
- Übereinkommen vom 10. März 1976 zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen17, mit Änderungsprotokoll vom 6. Februar 199218;
- Übereinkommen vom 10. Mai 1979 über den Schutz von Schlachttieren19;
- Übereinkommen vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere20, mit Änderungsprotokoll vom 22. Juni 199821;
- Übereinkommen vom 13. November 1987 zum Schutz von Heimtieren22,
- Übereinkommen vom 6. November 2003 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport23. Es ersetzt das alte Transportübereinkommen aus dem Jahr 1968, weshalb dieses von der Schweiz gekündigt worden ist.
Alle Übereinkommen sind zum grossen Teil in der schweizerischen Gesetzgebung umgesetzt. Die noch fehlenden Teile (z.B. Zucht von Tieren, internationaler Transport von Tieren) sind Gegenstand der vorliegenden Totalrevision der Tierschutzgesetzgebung.
17SR 0.454
18Noch nicht in Kraft; von der Schweiz am 21.12.1994 ratifiziert.
19SR 0.458
20SR 0.457
21 SR 0.457.1
22 SR 0.456
23 SR 0.452