Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten
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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung
Art. 46 Fütterung
Viele Tierschutzorganisationen (86) begrüssen die Einführung dieses Artikels. AGORA, CAGRBJ,
CNAV, NW, OW, UR und ZG verlangen dagegen seine Streichung, da dies der Erfahrung der Tierhaltenden überlassen werden könne und die allgemeinen Artikel der Tierschutzverordnung (Art. 2 Absatz
1) ausreichen würden.
Bei Absatz 1 fordern BL, GR, JU, KTBL, KTJU, TG, TI VSKT und VSKTSO, dass Ziegen ohne Ausnahmen jederzeit Zugang zu Wasser haben müssen, und GE, NE und KTFR regen an zu überprüfen, ob die Ausnahmen haltbar sind. AI und die bäuerlichen Organisationen SBV, BVAG, BGK, LOBAG, KBUR, SGBV, SZZV, SOBV, ZHBV, TVL vertreten die Ansicht, dass alle Ziegen täglich mindestens einmal Zugang zu Wasser haben müssen.
Beim Absatz 2 verlangt VSKT eine Ergänzung, dass Stroh zwar zur Beschäftigung, nicht aber als ausschliessliches Raufutter geeignet ist. AG, TG, KOLAS, KKLWD, TVL wollen, dass Lämmern Raufutter nur regelmässig zur Verfügung stehen gestellt werden muss. Wiederkäuer bräuchten keine ständige Verfügbarkeit von Raufutter und leere Raufen müssten sonst sanktioniert werden. ZG ist der Ansicht, dass es reicht, wenn Ziegenlämmern zweimal täglich Raufutter angeboten wird.
Art. 47 Weidehaltung im Gehege
Viele Stellungnahmen (87) begrüssen die Vorgaben dieses Artikels. AG, AI, BVAG, CVAGR, GLBV, KBUR, LOBAG, SGBV, SBV, SOBV, VS und ZHBV lehnen den Artikel dagegen ab, da er bei restriktiver Auslegung die permanente Weidehaltung sowie die Sömmerung von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden verunmöglichen würde.
BBV, KOLAS, KKLWD, SAB, SO und TVL fordern eine differenzierte Lösung. Für die Weidehaltung auf landwirtschaftlicher Nutzfläche soll ein Schutz gewährleistet sein. Hingegen im Sömmerungsgebiet soll auch natürlicher Witterungsschutz (Bäume, Felsvorsprünge usw.) akzeptiert sein. „Starke Sonneneinstrahlung“ sei zudem ein relativer Begriff, der Vollzugsprobleme vorprogrammiere. GR, VSA und BIOSUI fordern, dass die Alpung von diesem Artikel ausgenommen werden soll.
Viele Stellungnahmen betreffen die Forderung in Absatz 1, dass ein „trockener Liegeplatz“ verfügbar sein muss. AI, AG, LU, ART, TVL und ZG verlangen die Streichung dieses Satzes. Viele andere (88) schlagen Präzisierungen vor.
VSKTSO, TG, TI und GR wollen bei Absatz 1 die Grösse eines Unterstandes nach Anhang 1 Tab. 14 präzisiert haben mit der Möglichkeit zur Reduktion in der Winterfütterungsperiode um 20% (analog zur Info TSch zum Witterungsschutz). UNIBEIT will eine Ergänzung, dass die Tiere in einem Witterungsschutz ausreichend Platz haben müssen.
BGK verlangt, dass die Formulierung "über längere Zeit" unbedingt beibehalten werden muss.
4.3.6 6. Abschnitt Pferde
In sehr vielen Stellungnahmen werden die Regelungen für Pferde begrüsst (89). Auf positives Echo stossen Ausbildungsvorschriften, Auslauf im Freien, Gruppenhaltung der Jungtiere und das Stacheldrahtverbot. NE und LAGS erwähnen speziell das Verbot der Anbindehaltung, da es sich um eine sehr belastende Haltungsform handle. Für die Tierschutzorganisationen und andere fehlen jedoch wichtige Bestimmungen zum Umgang (VPHWZ) mit Pferden oder zur Nutzung (LAGS, VetDA). AG und BS sind die Vorschriften zu detailliert und aufwändig für Vollzug.
Grosser Handlungssbedarf besteht bei der Raumplanung (FIBL, LAGS, SVBR, SVPM, SVPK,
UNBPK, VetDA, VSP, VSPFH). Die Pferdezucht und -haltung würde der modernen Landwirtschaft vie-
86 ATSV, AKUT, CRF, FFVFF, GPS, GRTV, KAGFL, LVSPA, OCARE, , KVSGTS, SHTSCH, SPSCHF, SPANE, STS, TSBB, TSCHBD, TSCHE, TSCHO, TVKFR, TVFRA, TVFRU, TVGRU, TVHOU, TVKLU TVKU, TSVNW, TSVOW, TVRU, TVSGU, TVSTU, TVW, VAQZ, VFAFI, VPSFT 87 AKUT, ATSV, CRF, FFVFF, GPS GRTV, KAGFL, KVSGTS, LVSPA, OCARE, SHTSCH, SPANE, SPSCHF, STS, TG, TI, TSBB, TSCHBD, TSCHE, TSCHO, TVFRA, TVFRU, TVGRU, TVHOU, TVKFR, TVKLU, TVKU, TSVNW, TSVOW, TVRU, TVSGU, TVSTU, TVW, UNIBEIT, VAQZ, VFAFI, VPSFT, VSKTSO 88 AR, BL, GR, KTBL BSZV, KTLU, NW, OW, SSZV, STVT, SZ, TG, TI, UNIBEIT, UR, VSKTSO, ZH 89 AKUT, ATSV, CLS, CRF, DVBTO, GE,GRTV, GWS, KAGFL, KGLTV, KTLU, KVSGTS, LAGS, LVSPA, NE, OCARE, SG, SH, SHTSCH, SJT, SO, SP, SPANE, SPSCHF, STS, STVT, SVPH, SVPK, SVSB, TI, TSBB, TSCHE, TSCHO, TSCHRT, TSBB, TSVNW, TSVOW, TVBSBJ, TVFRU, TVFRA, TVGRU, TVHOU, TVKLU, TVKU, TVRU, TVSGU, TVSTU, TVSU, TVSW, TVUR, TVW, TVKFR, LAGS, UNBPK, VAQZ, VFAFI, VPSFT, VSP, ZH, ZKV