Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten

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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung

Art. 50 Haltung im Freien

Die Tierschutzorganisationen, DVBTO, VFAFI, VSKTSO, und TG begrüssen den Artikel. AI, AG,

CVAGR, JU, KTJU, UR, ZG und ZHBV beantragen die Streichung, weil die Sömmerung verunmöglicht würde. GR, KTLU, NW, SH, STVT, SZ, TG und VSKTSO schlagen vor, dass ein trockener Liegeplatz nur in der Winterfütterungsperiode vorhanden sein muss oder wenn die Tiere längere Zeit extremer Witterung ausgesetzt sind.

KTBE will nur noch extreme Witterungsverhältnisse definieren, die Forderung sei über den allgemeinen Witterungsschutzartikel abgedeckt

Nach GR und UNIBEIT muss der Unterstand muss den Mindestabmessungen gemäss Tab 15 im Anhang 1 entsprechen, bzw. allen Tieren gleichzeitig ausreichend Platz bieten.

Art. 51 Futter

Die Tierschutzorganisationen, DVBTO und VFAFI begrüssen den Artikel. FSERFM, SVPH und VSKT beantragen die Streichung, da für einige Pferde die freie Futteraufnahme zu gesundheitlichen Problemen (Übergewicht, Allergie) führen kann. KTBE schlägt vor, "jederzeit" durch "regelmässig" zu ersetzen.

Von vielen Stellungnahmen (93) werden Formulierungsvorschläge eingebracht.

FR, INWPT, SGPA, TSBB und TVKFR beantragen, dass Pferde Zugang zu Wasser haben müssen, auf Sömmerungs- und Jährlingsweiden mindestens einmal täglich.

Art. 52 Hufpflege

Die Tierschutzorganisationen, DVBTO, TI und VFAFI begrüssen den Artikel. AG will ihn ersatzlos streichen, da bereits in Artikel 3 Kap. 1 abgehandelt.

CLS SMU und SVPK fordern, dass Pferde durch Personen zu beschlagen sind, welche über eine anerkannte Hufschmiedeausbildung. UNIBEIT fordert zu präzisieren, dass Hufe so zu pflegen sind, dass dem Auftreten von Hufkrankheiten vorgebeugt wird.

Umformulierungsvorschläge und Querverweise bringen ASRE, FGEE, GE, JU, KTFR, KTJU, PSMHC, SVPM, SVPS und SVOV ein.

Art. 53 Bewegung

Die Tierschutzorganisationen, DVBTO, KAGFL, SP, TSBB, VFAFI, VSKTSO, TG und ZH begrüssen den Artikel. Klare Auslaufvorschriften sind während Übergangszeit der Anbindehaltung nötig. Auslauffrequenz, -dauer und -flächen werden als zu klein kritisiert. GR, INWPT, VSKTSO, SH, TG, TI und ZH beantragen mit Dokumentationspflicht wie beim Rindvieh zu ergänzen.

BIOSUI, DVBDL, FIBL, JU, KAGFL, KTJU, NE, SVDPA und VPHWZ machen Ergänzungsvorschläge zu Absatz 1. KTBE beantragt Absatz 2 zu streichen, da erzwungener Auslauf für früh im Jahr geborene Fohlen eine Tierquälerei sei. Viele andere (94) machen alternative Vorschläge zur Häufigkeit der freien Bewegung. AGORA, CNAV, CAGRJB, KTBE und NPZ beantragen, Absatz 3 ersatzlos zu streichen. KNIE und TPDB wollen Absatz 3 mit "grundsätzlich" ergänzen, da für Zirkuspferde an manchen Gastspielorten die Möglichkeit fehlt.

Art. 54 Auslaufflächen

AGORA, CNAV und CAGRJB fordern Absatz 1 zu streichen, da die Flächen über RAUS geregelt sind und das Ende des Labels bedeuten würden. GST, UNZHNT und UNBPK fordern Kompensationsmöglichkeiten als Alternative für zu kleine Ausläufe.

ZHBV will Absatz 2 streichen. In vielen Stellungnahmen werden (95) Ergänzungsvorschläge und Korrekturanmerkungen gemacht. Für TG und VPHWZ ist der 2. Satz in Absatz 2 (keine Verunreinigungen) keine Tierschutz-, sondern eine Gewässerschutzbestimmung mit viel Interpretationsspielraum.

AG bezeichnet die Forderung ausbruchsicherer Zäune als praxisfern. UNBPK begrüsst, dass Stacheldraht endlich verboten wird. Viele Stellungnahmen (96) machen Anmerkungen und Formulierungsvorschläge.