Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten
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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung
kontrollierbar. GE, KTFR, NE und VS wollen auch die Ausnahmen für Herdeschutzhunde streichen. Diese sollten keine Gefahr für Menschen darstellen und daher gut mit Menschen und anderen Hunden sozialisiert sein. Für FFVFF, VFAFI und VPSFT ist ausreichend und kurzfristig allein zu definieren.
Nach SKG, KTFR, GE, NE ist die Absetzfrist für Welpen (Absatz 2) auf minimal 9 Wochen, bzw. 70 Tage (GSAM, SHOCL) festzulegen. BS will Absatz 2 mit „Zur Aufzucht vorgesehene Welpen ...“ ergänzen, da Reduktion der Wurfgrösse möglich bleiben muss. KTJU, JU will „...von ihren Wurfgeschwistern“ streichen, da ein unnötiger Zusatz.
DVBTO, GST und KTBE beantragen die Streichung der paarweisen Boxenhaltung. Diese ist stressig und gefährlich, dem Sozialverhalten ist in anderer Weise Rechnung zu tragen. GST und TVKFR halten fest, dass Hunde kein generelles Bedürfnis nach Körperkontakt haben, ausserdem gibt es auffallende rassespezifische Unterschiede.
SVDPA schlägt als Frist für Boxenanpassung 1 Jahr vor.
Art. 66 Bewegung
FFVFF, STS und über 35 weitere Tierschutzorganisationen102, SHOCL, SP, TSBB, TVSU, VFAFI, und VPSFT begrüssen die Bestimmungen.
Nach diversen Gerichtsentscheiden sei unangeleinter Auslauf eine Muss-Bestimmung für die artgerechte Haltung, betonen FIBL, SHOCL, SP, STS und über 35 Tierschutzorganisationen, TSBB, TVSU und TVKFR. Freie Bewegung heisst nach SGPA ohne Leine und ohne Maulkorb, da beide den Sozialkontakt behindern. GLBV, IGLHU und SAB stellen fest, dass "unangeleint" im Widerspruch zu zahlreichen Kommunalreglementen steht. wobei der Leinenzwang für bestimmte Rassen aufzuheben sei. SVOWA und SVSB fordern, in Schutzgebieten (gravierende Störung Bodenbrüter!) und im Wald sowie aus Schutzgründen auch in weiteren Gebieten Leinenzwang anzuordnen.
BL und KTBL fordern, die Mindestdauer der Bewegung festzulegen. SGPA schlägt mindestens 1 Std. pro Tag Bewegung vor. GSAM will maximal 12 Std. ohne Bewegung erlauben.
KOLAS fordert die Ergänzung, dass der Hundekot von den Hundehaltern aus hygienischen Gründen einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen sei.
BL und KTBL befürchten aufgrund von Absatz 2 Investitionszwang im Tierversuchssektor. GL will eine Mindestauslauffläche für Zwinger v.a. im Hinblick auf Problemhunde festzulegen und KTBE will Auslauf in einem geeigneten Gehege vorschreiben. Nach NE sollen Zwinger, Gehege oder Privatgärten nicht als Auslauffläche gelten. Für JU, KTJU und KTFR sehen als einzig legitime Ausnahme die medizinische Indikation.
NE fordert, Absatz 3 aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zu streichen. KTBE fragt wie "genügend" und "angemessen" kontrolliert werden müsse.
GE, JU, KTFR, KTJU fordern Auslauf in kleinen Gruppen von max. 3 bis 5 Hunden, keine unkontrollierbaren Meuten. DVBTO, GST ergänzen „Auslauf mit einem anderen Hund“ als Alternative zur Gruppe. AG will den Auslauf in der Gruppe streichen, da er für auf Mensch geprägte Haustiere unnötig sei.
VFVH und IGFH wollen die Gemeinden zum Ausscheiden von ausreichend Freilaufzonen verpflichten.
Art. 67 Unterkunft, Böden
STS und über 35 weitere Tierschutzorganisationen, FFVFF, KVSGTS, VFAFI, VPSFT, TVSU und TSBB begrüssen die Bestimmungen.
GLPZH, KTFR, SHOCL und TVKFR wollen Anbindehaltung, resp. Kettenhaltung als Haltungssystem, mangels Kontrollierbarkeit verbieten. Auch SO fände, ein gänzliches Verbot der Kettenhaltung wäre angebracht, kann aber mit einer zeitlichen Begrenzung leben. IGFH, KVSGTS, SP, STS, TSBB und TVSU wollen die Anbindedauer auf 4 Stunden begrenzen, UNZHNT auf 8 Stunden erhöhen. AG dagegen will keine zeitliche Begrenzung, im Einzelfall solle die Behörde verfügen.
VSKT bemängelt die Kontrollierbarkeit von 5 Stunden und auch KTBE fragt sich, ob über Nacht angebunden werden darf. Vielen Stellungnahmen fordern, Zwecks besserer Kontrollierbarkeit solle die Zeit vorgeschrieben werden, die ein Hund nicht angebunden werden darf. GR, SH, TG, TI, VSKTSO und ZH fordern mind. 6 Std. pro Tag Freilauf, AR mind. 5 Stunden und KTLU, LU, NW, OW, STVT, SZ, UR und ZG mind. 3 Stunden. Ein faktisches Anbindeverbot erhöhe nämlich die Sicherheitsprobleme mit freilaufenden Hunden oder verschlechtere die Lebensqualität von Hunden, die deshalb in einen Zwinger gesperrt würden.
102 AKUT, ATSV, CRF, DVBTO, GRTV, KAGFL, KGLTV, KVSGTS, LVSPA, OCARE, SHTSCH, SJT, SPANE, SPSCHF, STVT, SVSB, TSCHE, TSCHO, TSCHRT, TSBB, TSVNW, TSVOW, TVBSBJ, TVFRU, TVFRA, TVGRU, TVKFR, TVHOU, TVKLU, TVKU, TVRU, TVSGU, TVSTU, TVSU, TVSW, TVUR, TVW, VAQZ