Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten
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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung
DVBTO, GWS und UNIBEIT fordern, die Meldungen auf Jagdwild, Haus- oder Zootiere einzuschränken. Nach VFVH wären in der vorgeschlagenen Form alle jagdlich geführten Hunde zu melden. Zudem verhalte sich ein Hund im Tierheim nicht wie üblich.
AGGH, DVBTO, GWS, IGFH, INWPT und SVWM fordern die Streichung oder genauere Definition von „Übermässiges Aggressionsverhalten“ (Bst. b). KTLU, LU, NW, OW und UR wollen den Begriff durch "Verhaltensweisen, die Menschen oder Tiere gefährden" ersetzen.
Art. 72 Kontrollen und Massnahmen
GSAM, IGFH, STS sowie über 35 weitere Tierschutzorganisationen, VFAFI und VPSFT begrüssen, dass die Vorschrift nicht auf Rassen limitiert wird.
VFVH will den Artikel mangels Fach- und Rechtskompetenz von BVET und Vollzugsbehörden ersatzlos streichen und beantragt nachdrücklich ein Gutachten zur Verfassungsmässigkeit der Massnahmen um gefährliche Hunde.
IGHGH betont, dass Tierärzte mit Crashkurs nicht als Fachpersonen für die Beurteilung von Hunden gelten dürfen.
IGPH, IGFH, INWPT, SH, SP, UNBVM und ZH finden, namentlich für Ausbildungsvorschriften und Massnahmenkatalog brauche es Schweiz-weit gültige, einheitliche Bestimmungen sowie griffigere Massnahmen bei der Kampfhundeproblematik. Als mögliche Massnahmen sehen GR, LU, NW, OW, SH, SZ, TG, TVL, VSKT, VSKTSO, ZG und ZH das entschädigungslose Töten, Neuplatzieren, Kastrieren, Maulkorb- und Leinenzwang, Restriktionen für das Ausführen des Hundes, Haftpflichtversicherungszwang, Ausschluss von der Schutzdienstausbildung, sowie Kursbesuch oder Einweisung zur Verhaltenserziehung oder unbefristetes Hundehalteverbot.
Die SP drängt auf eine rasche Umsetzung und schlägt vor, sinnvolle, bestehende kantonale Regelungen wie die von BS/BL auf Bundesebene zu verankern. ARECR bemängelt, dass verschiedene Bestimmungen das Ziel verfehlen. BS will in Absatz 3 "Abnormität" durch "Auffälligkeit" im Verhalten ersetzen.
AGGH fordert Massnahmen gegenüber Züchtern bei festgestellten Mängeln in der Zucht. GLPZH will den Import bestimmter Rassen nur noch aus amtlich kontrollierten Zuchten zulassen, während die SP eine Importbewilligung und grenztierärztliche Überprüfung für alle Hunde fordert. IGLHU will Hundezuchtbetriebe der Bewilligungspflicht und Kontrolle durch geeignete Fachpersonen unterstellen. Nach IGPH ist die Bewilligungspflicht unumgänglich, um Anforderungen an Kenntnisse und Infrastruktur zu erweitern und unseriöse Hundehändler zurückzudrängen.
Art. 73 Ausbildung von Hunden und Personen, die mit Hunden umgehen
FFVFF, SP, STS sowie über 35 weitere Tierschutzorganisationen, VFAFI, VPSFT und ZH begrüssen die Bestimmungen generell, LOS und IGFH nur Absatz 1 und 2, GWS nur Absatz 2 und 3, DVBTO nur Absatz 3.
AI, AR und FRC fordern, die Umsetzung Schweiz-weit zu vereinheitlichen. Nach BE, KTBE, KTVD und SAV sollen Ausbildungsvorschriften differenziert im Sinne der parlamentarischen Vorstösse und Meinungen WBK erlassen werden. Die generelle Ausbildungspflicht wird mangels qualifizierter Ausbildnern abgelehnt und weil Schadenpotenzial, Rasse und Erfahrung der Hundehalter mit zu berücksichtigen seien. Nach BS ist der Artikel zu überdenken.
Die Kantone AG, AI und ZG sowie die Organisationen BKMV, Centpat,, CVAM, DVBTO, FIBL, GWS, HUNON, IGHGH, LDT, SGPA, SKMV und VFVH halten die Bestimmungen für übertrieben und lehnen Absatz 1 und 2 mit Nachdruck ab. Das Risikobewusstsein sei über Prävention zu fördern, während Sicherheitsbestimmungen das Risikobewusstsein verminderten. Der Verwaltungsaufwand wäre unverhältnismässig und die persönliche Freiheit werde zu stark eingeschränkt ohne damit die Hundeproblematik zu entschärfen. HUNON schätzt die Akzeptanz bei Hundehaltenden von vorgeschriebener, kontrollierter Ausbildung von Trainingspersonen und Kontrollen der Trainings nach einer Umfrage auf 38%.
SHOCL fordert stattdessen den Nachweis einer seriösen Vorbereitung vor dem Kauf und der Sozialisierung des Hundes. SVWM findet die Absicht begrüssenswert, der Rahmen sei aber noch abzustecken. Nach AI, ARECR, JAGSUI und VFVH ist zu präzisieren, wer als Hundehalter gilt und welche Sanktionen vorgesehen sind.
AGGH, IGPH, JAGSUI, KTVD und SGPA halten den Kurs für Ersthundehalter als Präventivmassnahme für sinnvoll. AR will die Kurse durch eine anerkannte Hundeerziehung ersetzen und die Kursanforderungen hinsichtlich Sicherheitsaspekte festlegen. SP fordert, das Halter grosser Hunde regelmässig anerkannte Kurse belegen müssen.