Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten
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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung
GST und SVWM fordern eine Verbot, aggressives Verhalten zu fördern oder züchterisch zu entwickeln. TVKFR will das Verbot von Würgehalsbändern erweitern. GE, KTJU, JU und KTFR machen Bemerkungen zur Wortwahl.
Art 70 Hilfsmittel und Geräte
SHOCL, SP, STS sowie über 35 weitere Tierschutzorganisationen, TSBB und SVDPA begrüssen die Bestimmungen.
UNZHNT will wegen zu viel Administration einer schwierig zu beurteilenden Sache Absatz 3 und Absatz4 streichen. FFVFF, GE, KTFR, KTJU, JU, NE, VFAFI, VPSFT und VSKT machen Korrekturanmerkungen und weisen auf Widerspruch zum Heimtierabkommen des Europarates (ER) hin. GST findet die verwendeten Begriffe in der Hundeausbildung nicht angebracht.
DVBTO und IGFH wollen mechanisch wirkende Geräten verbieten, bzw. den Einsatz nur nach
bestanderen Prüfung erlauben. TVKFR will das Verbot auf unsichtbare elektrisierende Zaunsysteme ausweiten. TI will eine abschliessende Liste der verbotenen Geräte. ARECR bemerkt, dass Zitronellöl ohne Schädigung der Hundepsyche wirkungsvoll ist und IGHGH meint, dass das Verbot in Absatz 2 gegen Treu und Glauben verstosse.
BS, DVBTO, GE, KTFR, KTJU, JU, NE und STVT wünschen "unangenehm" zu definieren, ferner "chemische" durch "flüssige oder gasförmige Stoffe", bzw. "durch künstliche oder natürliche Stoffe eine reizende Wirkung entfalten" ersetzen.
BS will Eigentum, Besitz und Import verbieten. Viele andere (106) beantragen in Absatz 3 den Besitz zu verbieten. Eine Liste der zugelassenen Personen mit die Ausnahmebewilligung sei zu veröffentlichen. FFVFF, VFAFI, VPSFT wollen diese Liste nur auf begründetes Gesuch hin durch die Behörde bekanntgeben. Nach GE, FRC, KTFR und NE, soll das Bundesamt die Prüfung anerkennen, und die kantonaler Bewilligung eine Schweiz-weite Gültigkeit haben.
KTLU, LU, NW, OW, STVT, SZ und TVL fordern eine Bestimmung über Einzug und Vernichtung von Geräten in die Verordnung aufzunehmen.
BL, GR, KTBL, SH, TG, TI, TVL, VSKT, VSKTSO und ZH wollen Anforderungen an Maulkörbe definieren (ausschliesslich Körbchenform, keine Muzzles, um Hecheln ermöglichen).
DVBTO, SHOCL, SP, STS und über andere 35 Tierschutzorganisationen, SVDPA und TSBB fordern, Absatz 4 sei mit der Chipnummer zu ergänzen.
Art. 71 Meldungen
SHOCL, SG, SP, STS sowie über 35 weitere Tierschutzorganisationen, SVDPA, TSBB, VFAFI und VPSFT begrüssen die Bestimmungen.
FR und SKG finden, Artikel 71 und Artikel 72 hätten nichts mit Tierschutz zu tun und seien aus der Verordnung zu streichen. Stattdessen sollten die Vorschläge des EVD vom Januar 2006 möglichst rasch in die Verordnung aufgenommen werden. VFVH will Art. 71 ersatzlos streichen, da die Kompetenz des BR überschritten werde.
VFVH sieht durch Absatz 2 das nachbarschaftliche Denunziantentum gefördert.
Viele Stellungnahmen (107)wollen in Absatz 1 die Meldepflicht auf alle Personen ausdehnen, die beruflich mit Hunden zu tun haben: Tierpsychologische Berater, Verhaltenstherapeuten für Hunde, Tierheilpraktiker, Tierheimverantwortliche aber auch Gemeindebehörden und Polizeiorgane. Einige finden, auch Minderjährige, Kriminelle und Unzurechnungsfähige seien zu verpflichten. DVBTO, GWS,
SVWM sowie TVKFR wollen Tierhalter zur Selbstmeldung verpflichten. SGPA hingegen findet es stossend, Private zur Meldung zu verpflichten. AGGH beantragt einen Dispens von der Meldung für Verhaltensspezialisten solange deren Anweisungen befolgt werden.
DVBTO, GR, GWS, NE, SH, TG, VSKT, VSKTSO, und ZH wollen - da im Widerspruch zur BVET-Weisung - alle Verletzungen, nicht nur erhebliche, gemeldet haben. Rezidivierende leichte Bisse seien schwerwiegend und es könne nicht den meldepflichtigen Personen überlassen bleiben über den Schweregrad einer Bissverletzung zu urteilen (NE). Dagegen will IGHGH wirklich nur die erheblichen Verletzungen gemeldet haben, um die Statistiken nicht zu verfälschen. Nach AGGH, KTVD und TVKFR sollten die Aspekte des Haltungsumfeldes und pathologisches Verhalten als Folge von Aufzuchtfehlern mit einbezogen werden. SHOCL will die Meldepflicht abschwächen und den Entscheid zur Meldung dem Ermessen der meldepflichtigen Person überlassen.
106 DVBTO, FFVFF, SHOCL, SKG, SP, STS und über 35 andere Tierschutzorganisationen, SVDPA, TSBB, TVSU, VFAFI, VPSFT 107 AGGH, GSAM, IGFH, KTVD, KTLU, LU, NW, OW, SH, STVT, SZ, TG, TVL, UNIBEIT, UR, VSKT, VSKTSO, ZH,