Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten
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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung
Von den Fischereiorganisationen bekräftigen lediglich BEKFV, SSFVNW und VSFZ ihre Ablehnung zu Anhang 2 in diesem Kapitel, da die meisten Stellungnahmen (115) in der einleitenden Würdigung die Revision bereits zurückweisen und dabei die Frage aufwerfen, für welche Fischgruppen und Anwender die Regelungen gelten sollten. SDAT und ARCAT beantragen Streichung von Tabelle 28 (Koifische), da es sich bei diesen Fischen um eine Karpfenart handle.
Für 37 Tierschutzorganisationen (116) und GE können die Mindestmasse trotz Erhöhungen die vielfältigen Bedürfnisse der Tiere in so kleinen Anlagen nach wie vor nicht befriedigen. Sie verhindern die schlimmsten Haltungen, garantieren aber keine artgemässe Haltung. Als Minimalmasse sind sie aber unbedingt beizubehalten.
4.5.1 1. Abschnitt: Allgemeines
AR begrüsst die neuen Vorschriften.
KNIE, NTPG, STAZH, SZ, TPDB, ZOOCH, ZOOBS und ZOOZH beantragen (neu, Artikel 81 bis), eine Wildtierkommission zu schaffen, die dem BVET sowie den kantonalen Vollzugsbehörden beratend zur Seite stehen soll mit dem Ziel, den Besonderheiten der Wildtierhaltung gerecht zu werden und den Vollzug zu verbessern.
SO beantragt, dass allgemein auf die nach der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung geschützten einheimischen Tiere hinzuweisen sei, welche weder gefangen noch gehalten werden dürfen. Das gilt nebst einheimischen Insektenfressern und Kleinnagern auch für sämtliche Fledermäuse, Amphibien und Reptilien. Zudem sind in den Anhängen Arten aufgeführt, welche vom Aussterben bedroht sind wie der Laubfrosch (Hyla arborea). Werden diese aus nicht regionalen Populationen entnommen (z.B. aus dem Tessin) droht Faunenverfälschung, wenn sie wiederum entweichen oder ausgesetzt werden.
AG will alle Vorschriften zur Befischung der Krebse aus der Verordnung zu streichen.
STS und viele weitere Organisationen (117) beantragen (neu) Anhang 7, mit einer Liste der Wildtiere, deren Mitführen im Zirkussen und ähnlichen Einrichtungen verboten ist.
Für A. Stehlin ist die neue Tierschutzverordnung nicht nur in Teilbereichen „tierquälerisch" sondern auch ein „Hintertürgesetz" um letztendlich die legale Haltung und Zucht von Amphibien und Reptilien in der Schweiz künftig zu verbieten.
Art. 79 Begriff
STS und viele weitere Tierschutzorganisationen (114) betrachten die Aufnahme der Zehnfusskrebse als wichtige neue Bestimmung.
Einige Kantone (AG, FR, ZH) und Organisationen (AJFSG, FiBE, FiLU, FiSO, INWPT, SVFA, TVL, ZGKFV) wollen in Absatz 1 auch die Kopffüssler (Cephalopoda) zu den Wildtieren gehörend aufführen, damit sie gleich wie die Decapoda gestellt sind.
Nach BS, NTPG, SDAT, SZ, TPDB, ZOOBS, ZOOCH und ZOOZH muss der Begriff Decapoda durch eine präzisere Bezeichnung ersetzt werden. Sie schlagen „Reptantia“ als Gruppennamen für Hummer, Flusskrebse, Langusten und Krabben vor. Auch SDAT folgert, dass unter der Bezeichnung Decapoda konsequenterweise alle „ anderen Krebse“ ebenfalls als Wildtiere eingeordnet werden. Da die Haltung von Wirbellosen in der Meerwasseraquaristik und zunehmend auch in der Süsswasseraquaristik eine grosse Rolle spielt, führe dies zu Problemen.
DVBTO, GWS, STVT und STVV beantragen in Absatz 2 (neu) Buchstabe d einzufügen: „Bei Raubtieren gelten als Wildtier auch die Nachkommen aus Kreuzungen zwischen Nachkommen nach Kreuzung a und Haustier." (z.B. Wolf-Hund x Hund).
M. Fischbacher beantragt, (neu) Absatz 3: „Exotische (nicht einheimische) Wildtiere sind den einheimischen Wildtieren rechtlich gleichgestellt.“
SH stellt den Antrag, die Haltung von Damhirschen von der Bewilligungspflicht auszunehmen.
115 AG, AJFSG ARCAT,, FiBE, FiLU, FiSO, FR, FTAP, KFiVGR, LDT, OW, SBFV, SDAT, SFiV, SVFA, TI, ZGKFV, ZH 116 AKUT, ATSV, CRF, DVBTO, FFVFF, GPS, GRTV, KVSGTS, LVSPA, OCARE, PNSBNS, PNSBNS, SHTSCH, SPANE, SPSCHF, STS, SVSB, TSBB, TSCHBD, TSCHE, TSCHO, TSVNW, TSVOW, TVFRA, TVFRU, TVGRU, TVHOU, TVKFR, TVKLU, TVKU, TVRU, TVSGU, TVSTU , TVW, VAQZ, VFAFI (46 Bürger), VPSFT 117 AKUT, ATSV, CRF, FFVFF, GPS, GRTV, KVSGTS, LSCV, LVSPA, OCARE, SHTSCH, SPANE, SPSCHF, TSBB, TSCHBD, TSCHE, TSCHO, TSVNW, TSVOW, TVFRA, TVFRU, TVGRU, TVHOU, TVKFR, TVKLU, TVKU, TVRU, TVSGU, TVSTU , TVSU, TVW, VAQZ, VFAFI, VFAFI (46 Bürger), VPSFT