Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten

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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung

Art. 96 Grundsätze

GSAM, STS und 39 weitere Tierschutzorganisationen (133) sowie TSBB begrüssen den Artikel.

ARECR befürchtet, dass der Artikel darauf abzielt, gewisse Rassen wie die Brachycephalen zum Verschwinden zu bringen. Nach SKG und SWIGEN bedürfen Eigenschaften und Merkmale, die die Würde verletzten, einer Klärung. SRKV beantragt die Streichung der Formulierung „Würde verletzen“ bis zwischen Tierhaltern, Züchtern und den amtlichen Organen ein Konsens betreffend Würde gefunden ist.

Viele Institute (134) fordern, den Artikel gemäss den Gesetzesvorgaben mit Ausnahmeregelungen für Tierversuche zu ergänzen. Nach AG, AJFSG, FiSO, FiBE, KFiVBL, SVFA und ZGKFV ist zu klären, inwieweit die in der Speisefischzucht üblichen Praktiken mit der Bestimmung in Konflikt stehen. Durch die Bestimmungen würden verschiedene in der Fischzucht übliche Praktiken, z. B. im Zusammenhang mit Monosexbeständen, sterilen Formen und bei der Produktion triploider Fische, verboten.

KAGFL will die gentechnische Zucht/Herstellung verbieten. UNIBEIT beantragt, Absatz 2 mit "Fütterung" zu ergänzen, da Extremzuchten mit Fütterungshilfen künstlich gefüttert werden müssen.

Zweiundvierzig Tierschutzorganisationen (135) beantragen die Ergänzung mit "eingeschränkte Sinnesfunktionen" (wegen Rex- und Sphinxkatzen ohne Schnurrhaare), "Verhaltensstörungen" und „Angst“. Dafür sei in Absatz 3 Buchstabe b „ erheblich“ zu streichen, da dies ethologisch-methodisch nicht abgrenzbar wäre.

KTFR und GE bemängeln die Redaktion und Übersetzung

Art. 97 Reproduktionsmethoden

Der Artikel wird von EKAH, STS sowie 39 weiteren Tierschutzorganisationen (133), VFAFI und VPSFT ausdrücklich begrüsst.

SDAT beantragt, den Artikel auf künstliche Reproduktionsmethoden zu begrenzt, da in extremer Auslegung eine Gefährdung der Erhaltungszucht bedrohter Arten besteht. FR, NTPG, STAZH, TPDB,

ZOOBS, ZOOCH und ZOOZH wollen „Population“ streichen um notwendige Samenimport aus Artenschutzgründen und in kleinen Zootierpopulationen zu ermöglichen. INTPHA, SGENS, UNETHF und VFFL verlangen Ausnahmen für die Versuchstierzucht. SWIGEN will Eingriffe am Tier im Rahmen künstlicher Reproduktionsmethoden präzisieren, da diese von Tierschutzrelevanz sind.

AI, SZ und die Fischereiorganisationen wollen den Artikel auf Nutz- und Heimtiere beschränken um zu vermeiden, dass er einem Besatzverbot für Fische gleichkommt. AG, FTAP und TI wollen den Artikel deshalb ersatzlos streichen.

BS verlangt, "Ausgewiesene Fachperson" zu definieren. FR, UNZHNT und FiBE zählen dazu Personen mit BVET-KB-Kurs (nicht aber Eigenbestandsbesamer) und erfahrene und gut instruierte Fischzüchter. GST und andere (136) begrüssen Ausbildungsanforderungen, wo am Tier gearbeitet wird. Invasive Eingriffe sollen Tierärzten sowie ausgewiesenen Fachpersonen mit einer vom BVET anerkannten Ausbildung vorbehalten bleiben. ARECR verlangt, dass generell erfahrene Züchter als Fachperson gelten, um kein Tierärztemonopol zu schaffen.

OTW beantragt ein Verbot aller Methoden, die die freiwillige Mitarbeit des Tieres bei sexuellen Handlungen missachten, z. B. Besamungsstand, Fesseln der Stute, Verwendung von Elektroejakulatoren, Verabreichung von Substanzen zur Beruhigung oder sexuellen Erregung.

Art. 98 Unbeabsichtigtes Vermehren

Der Artikel wird von DVBTO, KTFR und KTLU, LOS, STS sowie 39 weitere Tierschutzorganisationen (133) und VFAFI begrüsst.

AG, DVBTO, NE und TVKFR fordern, dass der Tierhalter die zumutbaren geeigneten Massnahmen treffen muss, damit Heimtiere Kontakt zu Geschlechtspartnern haben können. Nicht zur Zucht vorgesehene Tiere müssen vor der Geschlechtsreife unfruchtbar gemacht werden. KTVD und VD wollen die Massnahmen für den Einzelfall dem Kanton überlassen.

134 UNETHF, SSPT, UNZHPT, RESAL, IACVG, VFFL, SGVE, UNIBEIT, EKTSAM, SANW, SAMW, KISPIZH, UNETHB, KISPIZK, INTPHA, SGENSNFSNPR, UNZHM 135 AKUT, ATSV, CRF, DVBTO, EKAH GWS, GRTV, GST, KAGFL, KGLTV, KVSGTS, LVSPA,OCARE, SHTSCH, SJT, SP, SPANE, SPSCHF, STS, STVT, SVDPA, SVSB, TSCHE, TSCHO, TSCHRT, TSBB, TSVNW, TSVOW, TVBSBJ, TVKFR, TVFRU, TVFRA, TVGRU, TVHOU, TVKLU, TVKU, TVRU, TVSGU, TVSTU, TVSU, TVSW, TVUR, TVW, VAQ VFAFI, VPSFT 136 ZKV, SVPM, SVWM, SVPS, PSMHC, CLS, ASRE, FGEE, SVOV, SVBR SWIGEN