Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/106: Totalrevision der Tierschutzverordnung · 103 Seiten

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Anhörung zur Revision der Tierschutzverordnung

Art. 107 Meldung wesentlicher Änderungen

keine Bemerkungen

Art. 108 Kontrollen

LSCV fordert, dass die jährlichen Kontrollen unangemeldet zu erfolgen haben. FiBE will präzisiert haben, dass nicht die Organe der Fischerei die Kontrollen vornehmen müssen. SRKV will Handel und Werbung trennen, da es nicht einleuchtet, dass an Tierausstellungen gehandelt wird.

Art. 109 Tierbestandeskontrollen

Die Tierschutzorganisationen (138) sowie JU, KTJU und SP begrüssen den Artikel, allerdings sollen . Haushunde und -katzen gestrichen werden.

Art. 110 Haltebewilligung der erwerbenden Person

KTBE findet den Ansatz grundsätzlich richtig, jedoch in der vorliegenden Form v.a. bei Privathandel und Börsen nicht vollzugstaulich, weshalb er umzuformulieren oder zu streichen sei. Nach PARUS sollte besser verlangt werden, dass Käufer mündlich und schriftlich über die Bewilligungspflicht informiert werden müssen und dass die Informationspflicht nach Artikel 112 erfüllt sein muss. AG will den Artikel im Kapitel Wildtiere einordnen, da auch für Privatpersonen geltend.

Art. 111 Altersgrenze für erwerbende Personen

JU, KTJU, LSCV und SVDPA fordern, das Mindestalter von 16 auf 18 Jahre anzuheben. VFVH schlägt vor "Inhaber der elterlichen Gewalt" durch "des gesetzlichen Vertreters" zu ersetzen.

Art. 112 Informationspflicht

Die Tierschutzorganisationen (138) sowie DGHT und SIGS begrüssen den Artikel, da bei der Schulung des Personals und der Bereitstellung von entsprechendem Infomaterial deutlicher Handlungsbedarf besteht. SIGS stellt Merkblätter zum Selbstkostenpreis zur Verfügung und kann bei Bedarf Experten nennen. KAGFL verlangt, die Bestimmung sei auf Anbieter von Haltungseinrichtungen auszuweiten. SVDPA will die Ausnahme für Käufer mit notwendigen Kenntnissen streichen. VZFGS will entweder mündliche oder schriftliche Information verlangen.

AG will die Gültigkeit auf Heim- und Wildtiere beschränkt. BKMV, LOS, SAB, SKMV und SRKV wollen den Artikel streichen. BGK, GLBV und SZZV finden, die Gesamtverantwortung müsse beim Käufer liegen, denn sonst müsste sich der Verkäufer zuerst über die Kenntnisse des Käufers informieren, um sich nicht strafbar zu machen. VFVH ist der Meinung, die Informationspflicht obliege den staatlichen Organen im Sinne einer Sensibilisierung.

DVBTO, SVDPA, TSBB und VZFGS fordern, dass an Tierbörsen, Tierausstellungen und Kleintiermärkten ausschliesslich Tiere aus eigener Nachzucht angeboten werden dürfen. An solchen Veranstaltungen darf nicht mit bewilligungspflichtigen Tieren gehandelt werden.

TVKFR und VSKT fordern ein Verbot, Tiere als Lotteriepreise zu verschenken. Allfällige Ausnahmen könnten bewilligt werden, z. B. für Nutztiere an landwirtschaftlichen Veranstaltungen, die einem Bauern zufallen.

4.8 8. Kapitel: Tiertransporte

4.8.1 1. Abschnitt: Aus- und Weiterbildung

In vielen Eingaben wird angeregt, dass die Vorschriften für den Transport von Fischen, Versuchstieren, Heimtieren und anderen Exoten nicht in diesem Kapitel, sondern in den Kapiteln, die solchen Gruppen gewidmet sind, geregelt werden.

138 AKUT, ATSV, CRF, DVBTO, GRTV, KAGFL, KGLTV, KVSGTS, LVSPA, SHTSCH, SJT, SP, SPANE, SPSCHF, STS, STVT, SVDPA, SVSB, TSCHE, TSCHO, TSCHRT, TSBB, TSVNW, TSVOW, TVBSBJ, TVKFR, TVFRU, TVFRA, TVGRU, TVHOU, TVKLU, TVKU, TVRU, TVSGU, TVSTU, TVSU, TVSW, TVUR, TVW, VAQ VFAFI, VPSFT