Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/124: Öffentliches Register über die Freisetzung von Schadstoffen · 23 Seiten

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Anhang 1

Mehrere Kantone u.a. SG, ZH, SH, GR wünschen genauere Begriff-Definitionen z.B. für „Wirkbadvolumen“, „Grundchemikalien“, „Grundarzneimittel“, „Freisetzung in Wasser“, „Transfer in Abwasser“.

TVS wünscht eine klare Festlegung der meldepflichtigen Betriebe bzw. deren Anlagen.

Er stellt auch fest, dass die Textilindustrie nur unter dem NOGA-Code 1730A meldepflichtig ist.

GR beantragt, dass klar und eindeutig ist, welche tatsächlichen Anlagen unter die Anlagen gemäss Anhang 1 fallen.

TI wünscht eine Angleichung der Abfall-Begriffe zur technischen Verordnung über Abfälle

Pkt. 3. c. 2.:

GL beantragt, dass Kalk- und Zementdrehrohröfen in ihren Kapazitätsgrenzwerten gleichgestellt werden: „Kalk in Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität von mehr als 500 Tonnen pro Tag.“

Zudem soll 3. wie folgt angepasst werden: „Zementklinker in anderen Öfen mit einer Produktionskapazität von über 50 Tonnen pro Tag oder Kalk in anderen Öfen mit einer Produktionskapazität von über 500 Tonnen pro Tag“ da Kalk in anderen Öfen weniger Schadstoffe emittiert und einen höheren Wirkungsgrad hat als bei den Zementdrehrohröfen.

Pkt. 3. e.:

Die Vereinigung schweizerischer Glasfabriken (VSG) sowie Isover, Sager, Vetro und VetroP beantragen einen erhöhten Kapazitätsschwellenwert von 20 Tonnen auf 500 Tonnen:

e. „ Anlagen zur Herstellung von Glas einschliesslich Anlagen zur Herstellung von Glasfasern mit einer Schmelzkapazität von mehr als 500 t pro Tag.“

Pkt. 3 h. (neu)

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBMV) und ARV beantragen:

h. „Baustellen auf belasteten Standorten von denen Aushub und Abbruchmaterial abgeführt wird, das gem. VeVA als „ak“ oder „S“ Material zu listen ist.“

Pkt. 5. „Abfall- und Abwasserbewirtschaftung“

BL beantragt folgende Änderungen:

a. Anlagen zur Verbrennung, …..oder Deponierung von Sonderabfällen mit einer Jahres-Einbaumenge von mehr als 2000 t pro Jahr. (anstatt 10 t pro Tag)

c. Präzisierung für den Fall von Beseitigung von Teilströmen.

d. Deponien, …., mit einer Jahres-Einbaumenge von mehr als 20'000 t pro Jahr.

TI Die verwendeten Begriffe sollten auch zu anderen Verordnungen wie VeVA korrespondieren.