Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/124: Öffentliches Register über die Freisetzung von Schadstoffen · 23 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

- 6 -

Bst. f.: Transferieren

TI erscheint der Begriff « aus dem Betrieb hinaus » unklar.

2.: von Schadstoffen in Abwasser, das für die Abwasserbehandlung bestimmt ist;

VS beantragt die Gleichbehandlung von nahe beieinander gelegenen Betrieben, die Abwasser transferieren oder selber entsorgen:

„de polluants dans des eaux usées destinées à être traitées, pour autant que le traitement ait lieu à l’extérieur du périmètre formé par les installations situées à proximité les unes des autres et dirigées par un ou plusieurs détenteurs.“

VBSA verlangt, dass die Daten zu 2. nicht ohne Kommentar publiziert werden.

Verband Stahl- und Metall-Recycling Schweiz (VSMR) verlangt eine Koordination mit der VeVA. Insbesondere darf der Handel mit nicht kontrollpflichtigen Sekundärrohstoffen nicht unter die PRTR-V fallen.

Bst. h.: Sonderabfall

ARV beantragt folgende Ergänzung zum bestehenden Wortlaut:

„Dieser Abfall wird im folgenden als [S]-Abfall bezeichnet.“

Bst. i. (neu): Anderer Abfall

ARV beantragt folgenden Wortlaut:

„Abfall im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung vom 22. Juni 2005 über den Verkehr von Abfällen. Dieser Abfall wird im folgenden als [ak]-Abfall bezeichnet.“ Auch die Stiftung Entsorgung Schweiz (SENS) verlangt eine Definition von anderem Abfall.

Bst. j (neu): BL, BS und SG beantragten eine Definition des Begriffs „Diffuse Quellen“

Der ETH-Rat beantragt, den Begriff „Anlage“ zu definieren, um sicherzustellen, dass Anlagen zur nichtkommerziellen Herstellung von Produkten an Forschungsinstitutionen des öffentlichen Bereichs nicht betroffen sind.

SG beantragt, zu bezeichnen, auf wen sich der Transfer bezieht (Abgeber, Transporteur, Empfänger etc.).

GR beantragt, die Begriffe Freisetzen und Transferieren klarer zu erläutern.

Artikel 3 Sorgfaltspflicht

GR beantragt konsistent und glaubwürdig durch richtig zu ersetzen:

„Jede Inhaberin eines Betriebs muss sicherstellen, dass die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und richtig sind.“

Eco swiss schlägt vor, den Begriff „Glaubwürdigkeit“ durch „Nachvollziehbarkeit“ zu ersetzen.