Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/124: Öffentliches Register über die Freisetzung von Schadstoffen · 23 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht

- 8 -

SG bemängelt, dass in Art. 4 nicht mehr direkt ersichtlich ist, dass sich die Meldepflicht nur auf Betriebe nach Anhang 1 beschränkt (gemäss Art. 1 Abs. 2).

Artikel 5 Inhalt der Meldung Abs.1:

Der ETH-Rat beantragt, diesen Absatz wie folgt zu ändern:

1Die Meldung muss für diejenige Stoffklasse nach Art. 4, für die der Grenzwert überschritten wurde, die folgenden entsprechenden Angaben enthalten:

a. <unverändert>

b. <unverändert>

c. die Menge […] (Anh. 2 erste Spalte), oder

d. die Menge […] anzugeben, oder

e. die Menge […] bestimmt war, oder

f. die Menge […] (Anh. 2 erste Spalte), sowie

g. <unverändert>

Der Schweizerische Baumeisterverband (SBMV) und ARV beantragen Abs. 1 d auf [S]- und [ak]-Abfall auszudehnen und Abs.1 e ersatzlos zu streichen.

Bst. b: SH beantragt, dass geprüft wird, ob die Inhaberin bei Verschmutzungen in jedem Fall zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Bst. c: EAWAG beantragt folgende Ergänzung:

c. […] Schadstoffs einschliesslich dessen Nummer (Anh. 2 erste Spalte) und CAS-Nummer (Anh. 2 zweite Spalte);

Bst.d: SO beantragt, dass die Listen in Anhang 3, Beseitigungsverfahren „D“ und Verwertungsverfahren „R“ mit einem Schlüssel zur Umwandlung in die Entsorgungs- und Verwertungscodes ergänzt werden.

Artikel 7 Führen des PRTR Abs. 2 Bst. b.:

EVP und TI sind der Ansicht, dass die diffusen Quellen zu stark vernachlässigt werden.

Die Erdöl-Vereinigung (EV) beantragt, dass Bund und Kantone gemeinsam auf eine Harmonisierung der Datenformate hin arbeiten:

Art. 7 Abs. 4 (neu): Das Bundesamt und die Kantonalen Behörden sind bestrebt, die Formate der zu erhebenden Emissionsdaten zu den im Anhang 2 aufgeführten Stoffen zu harmonisieren.

Artikel 8 Information der Öffentlichkeit Abs. 2:

Die SP ist der Ansicht, dass der Zugang der Öffentlichkeit zu den Informationen des PRTR mindestens 50 Jahre betragen soll. Aufgrund der Langlebigkeit von Schadstoffen