Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/124: Öffentliches Register über die Freisetzung von Schadstoffen · 23 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht
- 12 -
Pkt. 5. d.:
JU: Der Text soll der Technischen Verordnung über Abfälle angeglichen werden.
Der Schweizerische Baumeisterverband (SBMV) und ARV beantragen, dass in d. „mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle“ gestrichen wird.
Pkt. 5. f.:
FR wünscht eine Spezifizierung der Meldepflicht zu „Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 100'000 Einwohnergleichwerten.“ (biologisch oder hydraulisch ?)
Pkt. 7. „Intensivhaltung und Aquakultur“:
Der Schweizerische Bauernverband (SBV) stellt fest, dass die Schwellenwerte für Geflügel nie und diejenigen für Mastschweine und Sauen nur theoretisch erreicht werden. Er will jedoch sicherstellen, dass ein Betrieb der sämtliche geltenden Gesetze einhält, nie im PRTR aufgeführt wird.
Deshalb will er die landwirtschaftliche Primärproduktion generell von den Bestimmungen der PRTR-V ausnehmen.
7 a.: KOLAS beantragt, dass die Schwellenwerte für Mastschweine (mit mehr als 3'000 anstatt 2'000 Plätzen) und Sauen (mit mehr als 1'000 anstatt 750 Plätzen) erhöht werden.
Anhang 3
Ziffer 1 Beseitigungsverfahren
Erste Zeile: “Ablagerungen in oder auf dem Boden“: Der SBV beantragt diese Position zu streichen oder so einzuschränken, dass die Ausbringung von Gülle oder Mist nicht darunter fallen kann.
Sechste Zeile: VBSA verlangt folgende Ergänzung:
- Verbrennung an Land ohne Energienutzung
Ziffer 2 Verwertungsverfahren
Erste Zeile: cemsuisse ist der Ansicht, dass der Ausdruck in Klammern verwirrend wirken kann. Deshalb wird folgender Text vorgeschlagen:
„- Verwendung als Brennstoff für Prozesswärme oder andere Mittel der Energieerzeugung“
VBSA verlangt folgende Ergänzung:
- Verwendung als Brennstoff in Verbrennungsanlagen (thermische Verwertung) mit einem Kesselwirkungsgrad von über 60% oder andere Mittel der Energieerzeugung
4.2 Allgemeine Bemerkungen
ZH beantragt, dass die EDV-Lösung im ersten Halbjahr 2007 eingeführt wird und auf diesen Zeitpunkt Informations- und Instruktionsveranstaltungen für Betriebe und Kantone angeboten werden. Das Bundesamt soll auch dafür besorgt sein, dass ein weiteres Faktenblatt zur Prüfung der Daten erarbeitet wird und den Kantonen per Ende 2007 zur Verfügung steht. Es soll auch sicherstellen, dass der Vollzug der den Kantonen übertragenen Aufgaben möglichst einheitlich gehandhabt wird.