Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten
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Schweizerischer Städteverband, Stadt Zürich Finanzdepartement
Sofern mit der Vergleichsmiete die Unterschiede zwischen den einzelnen Objekten genau abgebildet werden können, erscheint eine altersabhängige Abstufung bei der zulässigen Überschreitung nicht sachgerecht.
Artikel 269a Absatz 3
ZH, AR Sollte in Artikel 269b integriert werden.
LU, NE Könnte in der Praxis zu Problemen führen, insbesondere bei
Teilrennovationen.
BS Das „wirtschaftlich massgebende Baujahr“ ist in der Verordnung näher
zu definieren.
JU Absatz 3 dürfte in der Anwendung zu Schwierigkeiten führen. Die
Schlichtungsbehörden sind zur Bestimmung des wirtschaftlich massgebenden Baujahres nicht ausgebildet und auch die Gerichte müssten Experten beiziehen.
SHEV, SKI, VIV, VZI
Soweit nach einer Erneuerung einem Gebäude ein „jüngeres“ wirtschaftliches Baujahr zugewiesen wird, führt das zu einer künstlichen Verringerung der Altbauten. De facto wird das Toleranzband von 15% kaum mehr Anwendung finden. Es wird beantragt, diesen Absatz zu streichen.
Les Retraites Populaires
Da der Umfang der Renovationen von Eigentümer zu Eigentümer sehr unterschiedlich ist, wird diese Bestimmung zu unendlichen Debatten führen.
SAV Die Kriterien für die Bestimmung des wirtschaftlich massgebenden
Baujahres bleiben offen. Dieses Baujahr sollte zudem als allgemeines Kriterium in Art. 269b integriert werden.
SVKG In der Verordnung ist zu regeln, wie das wirtschaftlich massgebende
Baujahr zu ermitteln ist.
SVV Der Begriff des wirtschaftlich massgebenden Baujahres ist
unbestimmt. Es wird beantragt, diese Bestimmung zu streichen.
VSEI Es wird beantragt, diese Bestimmung zu streichen.
Artikel 269a Absatz 4
HVS Ein Anfangsmietzins ist missbräuchlich, wenn er den angemessenen
Ertrag überschreitet.
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