Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 30Fedlex · Ergebnisbericht

VLB Es sollte in der Bestimmung klar zum Ausdruck kommen, dass die

Vergleichsmiete nur eingeschränkt zur Anwendung gelangt. Bei der Berechnung der Vergleichsmiete müssen auch geförderte Wohnungen berücksichtigt werden.

VSEI Das vorgeschlagene Modell der Vergleichsmieten verspricht mehr

Transparenz und kann unter bestimmten Voraussetzung unterstützt werden. So sind für die Ermittlung der Vergleichsmieten nur diejenigen Mietobjekte einzubeziehen, die ihrerseits den Vorschriften über missbräuchliche Mietzinse unterstehen und die nach marktmässigen Kriterien vermietet werden. Deshalb sind Genossenschaftswohnungen und Wohnungen, die von der öffentlichen Hand vermietet werden, bei der Ermittlung der Vergleichsmieten auszuklammern. Bei der Beurteilung der Missbräuchlichkeit des Anfangsmietzinses sollte sich die Vergleichsmiete nur auf die Angebotsmieten beziehen.

Artikel 269b Absatz 3

UR Es ist fraglich ob in den Gemeinden genügend vergleichbare Objekte

vorhanden sind.

SO Streichen, da in ländlichen Gebieten nicht praktikabel.

NE Das Bundesgericht verlangt die Heranziehung von 5 vergleichbaren

Objekten.

Swiss Retail Federation, SKI SHEV, SGV, VZI

Der Ansatz, für die Vergleichbarkeit Geschäftsmietzinsen auf drei vergleichbare Objekte abzustellen, ist richtig und wird begrüsst. In der Praxis wird es jedoch schwierig sein, wirklich vergleichbare Objekte zu finden.

Schweizerischer Städteverband

Es muss sichergestellt werden, dass die drei vergleichbaren Objekte bei Geschäftsräumen lediglich der Festlegung des Vergleichsmietzinses dienen und nicht identisch sein müssen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass diese Bestimmung toter Buchstabe bleibt.

VSEI Das Abstellen auf drei statt fünf vergleichbare Objekte wird begrüsst.

Staatliche und genossenschaftliche Geschäftsbauten sollten nicht als vergleichbare Objekte in Betracht gezogen werden.

Artikel 269c

ZH, AR Die Kriterien zur Festlegung der Bruttorendite, insbesondere

betreffend Unterhaltskosten und Betriebskosten, lassen so viel Ermessensspielraum, dass die Einschätzung der Prozessrisiken sehr schwierig ist.

LU Die Bestimmung wird begrüsst.

NE Es ist Sache des Gesetzgebers, die Zuschläge für Unterhaltskosten

sowie wie Betriebs– und Verwaltungskosten genau festzulegen. Bei

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