Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

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Vorschriften über missbräuchliche Mietzinse unterstehen, nicht also Wohnräume im Sinne von Artikel 253b Absatz 2 und 3. Zudem müssen die Wohnungen nach marktmässigen Kriterien vermietet werden, dies trifft auf Genossenschaftswohnungen nicht zu, genauso wenig wie von der öffentlichen Hand vermietete Objekte. In städtischen Verhältnissen betrifft das einen beträchtlichen Anteil der Mietobjekte, sie können somit die Statistik einseitig zu Lasten der Vermieter beeinflussen.

SVIT Ebenfalls auszuschliessen sind Objekte, bei welchen das

Mietverhältnis bei der Erhebung schon länger als 5 Jahre bestand.

Centre Patronal, SVR, USPI

Es muss definiert sein, welche Mietobjekte genau in der Statistik erfasst werden.

CVCI, VIV

Die Vergleichsmiete sollte das Bundesamt für Statistik ermitteln.

Les Retraites Populaires

Die Umsetzung dieser Statistik wird bei der Verwaltung zu einem erheblichen Arbeitsaufwand führen. Sie ist deshalb abzulehnen.

Municipalité de Lausanne

Die statistische Methode ist nicht zweckmässig und schwierig umzusetzen.

SAV Im Gesetzestext sollte erwähnt werden, dass luxuriöse Wohnungen

mit mehr als 150m2 Wohnfläche sowie Wohnungen, die mit Hilfe der öffentlichen Hand gefördert worden sind, als Vergleichsobjekte ausser Betracht fallen.

SVKG Die Kantone sind bei der Ausarbeitung der Vergleichinstrumente

frühzeitig einzubeziehen, da sie bei der Festlegung von Mietwerten über grosse Erfahrung verfügen.

SVV Staatlich geförderte Objekte und solche von gemeinnützigen

Wohnbaugenossenschaften und ähnlichen Vermietern sollten nicht in die Vergleichsmiete einfliessen. Deshalb wird vorgeschlagen, in Absatz 1 die Finanzierung als weiteres Vergleichskriterium zu nennen.

Die massgebenden Daten müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Aus diesem Grund ist in Absatz 2 festzuhalten, dass die zuständige Verwaltungseinheit die Vergleichsmieten nicht nur ermittelt, sondern auch veröffentlicht.

VSKB Es ist anzunehmen, dass das den Vergleichsmieten zugrunde

liegende hedonische Bewertungsmodell auf Bestandesmieten basiert. In der Neuvermietung sind aber teilweise bis zu 30% höhere Mieten marktgerecht. Allgemein sollten die Kriterien zur Herleitung der Vergleichsmiete im Gesetz besser definiert werden.

VIV Es kommt nur ein hedonisches Modell als „anerkannte

wissenschaftliche Methode“ in Frage. Es ist praxistauglich und wird schon verschiedentlich in der Privatwirtschaft eingesetzt.

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