Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 28Fedlex · Ergebnisbericht

CVCI Der Vergleichsmiete inhärent ist die Gefahr der Verstaatlichung der

Mieten, die es zu vermeiden gilt.

LPS Die Vergleichsmiete betreffend, ist auf die politischen Risiken einer

Verstaatlichung der Mietzinse achtzugeben. Die Vergleichsmieten sollten deshalb vom Bundesamt für Statistik berechnet werden, um den politischen Einfluss einzuschränken.

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Eine derartige Gesetzesbestimmung kann nur sehr schwierig angewendet werden.

Artikel 269b Absatz 2

ZH Die Vergleichsmieten können den unterschiedlichen Ausstattungen

und Lagen innerhalb eines Quartiers und innerhalb eines Hauses oft zu wenig Rechnung tragen. Detaillierte Messungen würden einen ausserordentlichen administrativen Aufwand verursachen. Eine klare und gerechte Erfassung wird nicht möglich sein. In jedem Fall müsste ausdrücklich im Gesetz geregelt werden, dass luxuriöse Wohnungen und solche, die mit Hilfe der öffentlichen Hand gefördert wurden, als Vergleichsobjekte ausser Betracht fallen.

LU Die Ermittlung vergleichbarer Wohn– und Geschäftsräume erweist

sich in der Praxis als komplex und aufwändig und führt zu hohen Folgekosten. Im Interesse der Rechtssicherheit sollten umfassendere Bestimmungen auf Gesetzesstufe aufgenommen werden.

SO Das vorgeschlagene Verfahren zur Festlegung von Vergleichsmieten

wird abgelehnt. Es führt zu einer Bürokratisierung, zudem ist es fraglich, ob die Vergleichsmieten wirklich in nützlicher Zeit und jährlich aktualisiert zur Verfügung gestellt werden könnten.

BS Es bestehen Bedenken gegenüber der Vergleichsmiete als

Missbrauchskriterium. Die Realisierbarkeit eines geeigneten Instrumentes wird bezweifelt. Gerade der Kanton Basel–Stadt mit seiner langjährigen Erfahrung mit seinen Mietpreisrastern für Wohnräume wisse um die Vorzüge, aber auch um die Limiten eines solchen Instrumentes. Die Differenzen der einzelnen Objekte seien zu gross und zu komplex, um mittels eines Rasters mit der erforderlichen Präzision beurteilt werden zu können. Es wird vorgeschlagen, die Heranziehung von drei vergleichbaren Objekten in Betracht zu ziehen.

VD Es bestehen Zweifel im Bezug auf die Machbarkeit. Der Begriff

„offizielle Statistiken“ ist unbestimmt. Die offizielle Statistik wird für den Kanton zusätzliche Arbeit mit sich bringen, da die nötigen Daten nicht existieren. Jede Übernahme von Lasten in diesem Zusammenhang wird abgelehnt. Die Erarbeitung der Statistik selbst wird zu Anfechtungen führen, z.B. im Bezug auf die Klassifizierung der Gebäude in einer bestimmten Kategorie.

SKI, SVIT, SHEV, VZI, CATEF, VIV

Bei der Ermittlung der statistischen Vergleichsmiete dürfen nur diejenigen Mietobjekte berücksichtigt werden, welche ihrerseits den

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