Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 33Fedlex · Ergebnisbericht

SVV Die Bruttorendite ist als Massstab für die Beurteilung der

Missbräuchlichkeit ungeeignet. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Die mögliche Bruttorendite von 4,75–6% ist zu tief. Eine Investition in Mietliegenschaften ist nicht mehr interessant. Rückstellungen, Abschreibungen und das Risiko für Leerstände müssen einkalkuliert werden. Weiter wird durch die Gesetzesbestimmung nicht klar, ob sich die Bruttorendite auf das einzelne Mietobjekt oder auf die gesamte Liegenschaft bezieht. Schliesslich sind die Zuschläge für Unterhalt, Betrieb und Verwaltung im Gesetz zu konkretisieren und der Risikozuschlag ist auf mindestens 1% zu erhöhen.

CVCI Der Gebrauch des von der Nationalbank vierteljährlich veröffentlichten

Durchschnittssatzes für inländische Hypothekarforderungen wird begrüsst.

Fédération Patronale Vaudoise

Es ist unklar, ob der Durchschnittssatz für inländische Hypothekarzinsforderungen den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls tatsächlich gerecht wird.

Les Retraites Populaires

Der im Gesetzesentwurf enthaltenen Umschreibung der Bruttorendite kann nicht zugestimmt werden.

Schweizerischer Städteverband, Stadt Zürich Finanzdepartement

Das Gebäudealter ist als Kriterium für die Höhe des Zuschlags für Unterhaltskosten nicht geeignet. Die Bildung von Rückstellungen für werterhaltende Massnahmen müsste ausdrücklich erlaubt werden. Schliesslich sollte die effektive Höhe der Unterhalts– und Betriebskosten geltend gemacht werden können, wenn diese die pauschalisierten Sätze übersteigen.

SNB Die Anbindung der Mietzinse an die Hypothekarzinse entspricht keiner

wirtschaftlichen Logik, denn eine Veränderung der Hypothekarzinse hat weder auf das Angebot noch auf die Nachfrage eine Auswirkung. Der in dieser Bestimmung genannte Durchschnittssatz für inländische Hypothekarforderungen wird frühestens ab 2007 verfügbar sein.

SWE Es sollten die tatsächlichen Bewirtschaftungs– und Finanzkosten

berücksichtigt werden können. Die diesbezügliche Zuschlagsquote sollte mindestens 3,5% betragen.

SwissBanking, VSEI

Die Eckpunkte zur Renditedefinition sollten im Gesetz definiert werden.

SVKG Die im Anhang zu den Erläuterungen angegebene Bruttorendite von

4,75–6% ist bei Objekten an peripherer Lage ungenügend. In der Verordnung sollten regionale Abstufungen vorgesehen werden. Die Abstützung auf einen Durchschnittssatz der inländischen Hypothekarforderungen ist problematisch. Eine Abstützung auf einen Durchschnittssatz für Bundesobligationen wäre geeigneter. Für den Risikozuschlag sollte eine regionale bzw. objektabhängige Abstufung vorgenommen werden.

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