Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 36Fedlex · Ergebnisbericht
Schweizerischer Städteverband, Stadt Zürich Finanzdepartement
Bei den Anlagekosten als Grundlage für die Berechnung der Bruttorendite stellt sich das Problem, dass sie für gleichartige Gebäude unterschiedlich hoch sein können.
SKI Es ist klarzustellen, dass als „offensichtlich übersetzt“ nur ein
Erwerbspreis gilt, der den Ertragswert einer Liegenschaft, berechnet auf den Mietzinsen für gleichartige Objekte (Artikel 269ff.), erheblich übersteigt.
sgv Gerade bei den Geschäftsräumen hängt der Mietzins stark von der
Nutzung ab. Die Tauglichkeit, auf m2–Preise für Wohnobjekte, bzw. auf einen typisierten Landwert nach Gemeindetyp abzustellen, wird bezweifelt.
SVKG Es ist eine Bestimmung in die Verordnung aufzunehmen, wonach die
spezifischen Marktverhältnisse der verschiedenen Regionen berücksichtigt werden.
Artikel 269d Absatz 1
Centre Patronal, FRI, SKI, SVIT, SVR, USPI, VZI
Die Beschränkung des Teuerungsausgleichs auf 40% des Anlagewertes führt insbesondere bei älteren Liegenschaften zu unrealistischen Renditen.
FRI Es sollte ausdrücklich erwähnt sein, dass zusätzliche Kosten für die
Handänderung, verschiedene Gebühren etc. in den Investitionskosten inbegriffen sind.
CATEF, Municipalité de Lausanne
Zur Renditeberechnung darf nicht von einer „Musterfinanzierung“ ausgegangen werden, es muss das tatsächliche Eigenkapital berücksichtigt werden.
Les Retraites Populaires
Eine Indexierung im Umfang von nur 40% ist für die Besitzer älterer Bauten nicht akzeptabel.
SAV Es sollte präzisiert werden, dass auch die Erwerbsnebenkosten zu
berücksichtigen sind. Im geltenden Recht wird für die Beurteilung der Frage, ob Kosten „offensichtlich übersetzt“ sind, auf den Ertragswert einer Liegenschaft, berechnet auf den orts– oder quartierüblichen Mietzinsen für gleichartige Objekte, abgestellt. Sollten für die Revisionsvorlage ähnliche Überlegungen massgebend sein und auf die Vergleichsmieten abgestellt werden, käme es zu einer inkonsequenten Vermischung der beiden Missbrauchs– Bestimmungssysteme.
SVV Die Indexierung von lediglich 40% der Anlagekosten führt zu
wirtschaftlich lebensfremden Resultaten. Insbesondere werden Versicherungsgesellschaften, die ihre Liegenschaften aus aufsichtsrechtlichen Gründen zu 100% aus Eigenmitteln finanzieren müssen, benachteiligt.
Seite 36/81