Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 39Fedlex · Ergebnisbericht
VSEI Der Randtitel sollte lauten: „B. Mietzinserhöhungen und andere
einseitige Vertragsänderungen“.
Artikel 269e Absatz 1 Buchstabe a
SD Die Anpassung der Mietzinse an die Entwicklung des Landesindex der
Konsumentenpreise wird beanstandet, da dadurch die Mieten nicht mehr sinken können, sondern nur noch ansteigen. Bei der bisherigen Anpassung der Mietzinse konnten die Mieten bei sinkendem Hypothekarzins auch sinken.
HVS Buchstabe a ist zu streichen.
VSEI Die Bestimmung ist in Buchstabe a dahingehend zu ergänzen, dass
die Mieten in grösseren zeitlichen Intervallen (7Jahre) an die Vergleichsmiete angepasst werden können. Die in Artikel 269k vorgesehene Möglichkeit, nach Massgabe der Bruttorendite anzupassen, entspricht einer Mietzinserhöhung und sollte unter Buchstabe b genannt werden.
Artikel 269e Absatz 1 Buchstabe b
SHEV, VZI
Bei der vorgesehenen Möglichkeit, die Miete nach Ablauf einer Vertragsdauer von 7 Jahren nach Massgabe der Bruttorendite anzupassen (Artikel 269k), handelt sich auch um eine Mietzinserhöhung. Korrekterweise ist daher in Artikel 269e darauf hinzuweisen.
Artikel 269e Absatz 1 Buchstabe c
NE Betreffend Staffelmiete sieht die Rechtsprechung gegenwärtig vor,
dass nach Ablauf der Staffelung eine Nettorenditeberechnung zum Zuge kommt. Wird jetzt auf die Bruttorendite abgestellt?
Artikel 269e Absatz 1 Buchstabe e
LU Die Ermittlung des Umsatzes eines Geschäftes kann zu hohem
prozessualem Aufwand führen.
SHEV, VZI
Es ist sinnvoll, die Umsatzmiete zu erwähnen.
SVIT Es wird davon ausgegangen, dass die massgebenden Grundlagen für
die Berechnung der Umsatzmiete völlig frei vereinbart werden können.
Les Retraites Populaires
Unter Buchstabe e sollten die Parteien einen minimalen Mietzins vereinbaren können, der unter dem Vorbehalt eines sinkenden Index der Konsumentenpreise nicht unterschritten werden darf.
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