Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 39Fedlex · Ergebnisbericht

VSEI Der Randtitel sollte lauten: „B. Mietzinserhöhungen und andere

einseitige Vertragsänderungen“.

Artikel 269e Absatz 1 Buchstabe a

SD Die Anpassung der Mietzinse an die Entwicklung des Landesindex der

Konsumentenpreise wird beanstandet, da dadurch die Mieten nicht mehr sinken können, sondern nur noch ansteigen. Bei der bisherigen Anpassung der Mietzinse konnten die Mieten bei sinkendem Hypothekarzins auch sinken.

HVS Buchstabe a ist zu streichen.

VSEI Die Bestimmung ist in Buchstabe a dahingehend zu ergänzen, dass

die Mieten in grösseren zeitlichen Intervallen (7Jahre) an die Vergleichsmiete angepasst werden können. Die in Artikel 269k vorgesehene Möglichkeit, nach Massgabe der Bruttorendite anzupassen, entspricht einer Mietzinserhöhung und sollte unter Buchstabe b genannt werden.

Artikel 269e Absatz 1 Buchstabe b

SHEV, VZI

Bei der vorgesehenen Möglichkeit, die Miete nach Ablauf einer Vertragsdauer von 7 Jahren nach Massgabe der Bruttorendite anzupassen (Artikel 269k), handelt sich auch um eine Mietzinserhöhung. Korrekterweise ist daher in Artikel 269e darauf hinzuweisen.

Artikel 269e Absatz 1 Buchstabe c

NE Betreffend Staffelmiete sieht die Rechtsprechung gegenwärtig vor,

dass nach Ablauf der Staffelung eine Nettorenditeberechnung zum Zuge kommt. Wird jetzt auf die Bruttorendite abgestellt?

Artikel 269e Absatz 1 Buchstabe e

LU Die Ermittlung des Umsatzes eines Geschäftes kann zu hohem

prozessualem Aufwand führen.

SHEV, VZI

Es ist sinnvoll, die Umsatzmiete zu erwähnen.

SVIT Es wird davon ausgegangen, dass die massgebenden Grundlagen für

die Berechnung der Umsatzmiete völlig frei vereinbart werden können.

Les Retraites Populaires

Unter Buchstabe e sollten die Parteien einen minimalen Mietzins vereinbaren können, der unter dem Vorbehalt eines sinkenden Index der Konsumentenpreise nicht unterschritten werden darf.

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