Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

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SAV Das Abstellen auf ein Realwertgutachten ist ungeeignet, da ein

solches mit hohen Kosten verbunden ist und im Hinblick auf die Beurteilung prozessualer Risiken schon im Voraus in Auftrag gegeben werden müsste. Auch ist die Schlichtungsbehörde in diesem Zusammenhang nicht in der Lage, einen sachgerechten Vergleichsvorschlag zu machen. Da gemäss Absatz 1 eine Anpassung lediglich im Umfang des Teuerungsausgleiches auf dem Eigenkapital erfolgt, ist hinsichtlich Absatz 3 zu befürchten, dass bei der Ermittlung der massgebenden Landkosten die Marktentwicklung ausser Acht gelassen wird, was zu einer Privilegierung von Mieterinnen und Mietern in Altbauten führen würde.

SVKG Das Vorgehen bei der Wertverminderung und bei der Landbewertung

ist in der Verordnung oder zumindest in den Erläuterungen detailliert zu umschreiben.

VZI Aus Absatz 3 ist zu streichen: „ .... noch der

Gebäudeversicherungswert“...

Artikel 269e

UR, GR, AG, JU

Die abschliessende Aufzählung der Erhöhungsgründe wird begrüsst.

LPS Die Bestimmung wird begrüsst.

FRI, FER Bei den Geschäftsmieten sollte eine möglichst grosse Flexibilisierung

angestrebt werden. Dass eine Mietzinserhöhung aufgrund von zusätzlichen Investitionen erfolgen kann, wird begrüsst.

CVCI Die übersichtliche und erschöpfende Aufzählung der

Mietzinserhöhungsgründe wird begrüsst.

economiesuisse, Swiss Retail Federation

Aus Sicht der Unternehmen ist es wichtig, dass alle in Artikel 269e erwähnten Modelle möglich sind, so insbesondere die Staffelmiete und die ganz oder teilweise umsatzbezogene Miete.

Municipalité de Lausanne

Sofern für die gleiche Liegenschaft sowohl die Kostenmiete als auch die Indexmiete zur Anwendung kommen, können sich daraus Probleme ergeben.

SGB Dem Entwurf wird beigepflichtet. Durch die Realität des Marktes

werden allerdings die Mieter in den wenigsten Fällen frei mitentscheiden können, sondern sie werden sich dem Willen des Vermieters unterziehen müssen.

SVV Mit der enumerativen Nennung der fünf Methoden zur

Mietzinsanpassung wird die kombinierte Anpassung bei der Umsatzmiete faktisch ausgeschlossen. Dies wird abgelehnt.

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