Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

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BS Die Pauschalen für Betriebs– und Unterhaltskosten werden

gutgeheissen. Auf die Berechnung der Teuerung nach der effektiven Entwicklung der Kosten könnte verzichtet werden.

JU Die Möglichkeit, die Teuerung auf den Unterhalts– und Betriebskosten

aufgrund von Pauschalen geltend zu machen, wird abgelehnt. Massgebend soll die effektive Entwicklung der Kosten sein.

CSP Die vorgesehenen Pauschalen werden abgelehnt, da sie ein Faktor

für eine Erhöhung der Mietzinse sind. Weiter wird die aktuelle Situation dadurch verschlechtert.

SPS Die Teuerung auf den Unterhalts– und Betriebskosten sollte nicht in

einer Verordnung sondern auf Gesetzesstufe festgehalten werden.

SMV Die vorgesehenen Pauschalen für die Anpassung der Mieten an die

Unterhalts– und Betriebskosten werden abgelehnt. Pauschalen für den Ausgleich der Teuerung und bei den Unterhalts– und Betriebskosten bekämpft der SMV seit längerem, da sie mietzinstreibend wirken.

SHEV, SKI, VIV, VSEI, VZI

Die Unterhalts– und Betriebskostenpauschale ist auf 1% festzulegen.

SHEV, SKI, VZI

Die Möglichkeit im Einzelfall einen höheren Kostenanstieg darzutun wird begrüsst. Dabei ist auf das Abstellen auf einen Mehrjahresvergleich zu verzichten. Ebenso inakzeptabel ist die Vorschrift, grosse Investitionen auf einen längeren Zeitraum zu verteilen, weil dadurch die Kosten vom Vermieter zu bevorschussen wären.

SHEV; SVIT, SKI

Der letzte Satz von Absatz 3 betreffend dem „vernachlässigten Unterhalt“ ist ersatzlos zu streichen. Einerseits ist die Formulierung viel zu offen, andererseits auch unnötig, da dem Mieter bei Beeinträchtigung des vertraglich vereinbarten Mietgebrauchs die Möglichkeiten der Mängelrechte offen stehen.

SHEV, SKI

Die Steigerung der Verwaltungskosten ist mit dem Landesindexes für Konsumentenpreise zu pauschalisieren.

FRI Es ist ausdrücklich festzuhalten, dass bei vernachlässigtem Unterhalt

nur die Geltendmachung der Pauschalen ausgeschlossen ist, nicht aber diejenige der effektiven Kosten.

SVIT, STV,FRI, SKI, Les Retraites Populaires, Municipalité de Lausanne

Grundsätzlich ist positiv, dass für die Unterhalts– und Betriebskostenteuerung Pauschalen zulässig sind. Diese sind näher zu definieren.

SAV Die Umschreibung „vernachlässigter Unterhalt“ lässt einen

ausserordentlich weiten Ermessensspielraum. Das hier enthaltene „pönale Element“ könnte sich letztlich für die Mieter kontraproduktiv auswirken: Es ist zu befürchten, dass die Konsequenz eines „vernachlässigten Unterhalts“ nicht die Totalsanierung im Sinne einer

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