Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten
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BS Die Pauschalen für Betriebs– und Unterhaltskosten werden
gutgeheissen. Auf die Berechnung der Teuerung nach der effektiven Entwicklung der Kosten könnte verzichtet werden.
JU Die Möglichkeit, die Teuerung auf den Unterhalts– und Betriebskosten
aufgrund von Pauschalen geltend zu machen, wird abgelehnt. Massgebend soll die effektive Entwicklung der Kosten sein.
CSP Die vorgesehenen Pauschalen werden abgelehnt, da sie ein Faktor
für eine Erhöhung der Mietzinse sind. Weiter wird die aktuelle Situation dadurch verschlechtert.
SPS Die Teuerung auf den Unterhalts– und Betriebskosten sollte nicht in
einer Verordnung sondern auf Gesetzesstufe festgehalten werden.
SMV Die vorgesehenen Pauschalen für die Anpassung der Mieten an die
Unterhalts– und Betriebskosten werden abgelehnt. Pauschalen für den Ausgleich der Teuerung und bei den Unterhalts– und Betriebskosten bekämpft der SMV seit längerem, da sie mietzinstreibend wirken.
SHEV, SKI, VIV, VSEI, VZI
Die Unterhalts– und Betriebskostenpauschale ist auf 1% festzulegen.
SHEV, SKI, VZI
Die Möglichkeit im Einzelfall einen höheren Kostenanstieg darzutun wird begrüsst. Dabei ist auf das Abstellen auf einen Mehrjahresvergleich zu verzichten. Ebenso inakzeptabel ist die Vorschrift, grosse Investitionen auf einen längeren Zeitraum zu verteilen, weil dadurch die Kosten vom Vermieter zu bevorschussen wären.
SHEV; SVIT, SKI
Der letzte Satz von Absatz 3 betreffend dem „vernachlässigten Unterhalt“ ist ersatzlos zu streichen. Einerseits ist die Formulierung viel zu offen, andererseits auch unnötig, da dem Mieter bei Beeinträchtigung des vertraglich vereinbarten Mietgebrauchs die Möglichkeiten der Mängelrechte offen stehen.
SHEV, SKI
Die Steigerung der Verwaltungskosten ist mit dem Landesindexes für Konsumentenpreise zu pauschalisieren.
FRI Es ist ausdrücklich festzuhalten, dass bei vernachlässigtem Unterhalt
nur die Geltendmachung der Pauschalen ausgeschlossen ist, nicht aber diejenige der effektiven Kosten.
SVIT, STV,FRI, SKI, Les Retraites Populaires, Municipalité de Lausanne
Grundsätzlich ist positiv, dass für die Unterhalts– und Betriebskostenteuerung Pauschalen zulässig sind. Diese sind näher zu definieren.
SAV Die Umschreibung „vernachlässigter Unterhalt“ lässt einen
ausserordentlich weiten Ermessensspielraum. Das hier enthaltene „pönale Element“ könnte sich letztlich für die Mieter kontraproduktiv auswirken: Es ist zu befürchten, dass die Konsequenz eines „vernachlässigten Unterhalts“ nicht die Totalsanierung im Sinne einer
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