Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten
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sanften Renovation sondern die Kündigung mit der Aussicht einer Neuvermietung zu marktüblichen Bedingungen sein könnte.
Schweizerischer Städteverband
Die vorgesehenen Pauschalen für die Anpassung an die Unterhalts– und Betriebskosten werden abgelehnt.
Stadt Zürich Finanzdepartement
Die Vermieterseite sollte die Teuerung und die effektive Höhe der Unterhalts– und Betriebskosten geltend machen können, wenn diese die pauschalisierten Sätze übersteigen.
SVV Es fehlt eine Definition des Tatbestandes des „vernachlässigten
Unterhalts“. Damit sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Deshalb ist der zweite Satz zu streichen.
SVW Die Pauschale für die Unterhalts– und Betriebskostenteuerung müsste
mindestens bei 0,8% angesetzt werden. Die Möglichkeit der Berücksichtigung der effektiven Kosten wird begrüsst.
VLB Der zweite Satz führt dazu, dass Wohneinheiten mit vernachlässigtem
Unterhalt erst recht vernachlässigt werden können.
Artikel 269h
ZH Es wird positiv vermerkt, dass bei der Staffelmiete keine Mindestdauer
mehr vorgegeben wird. Aus Gründen der Klarheit sollte eine Regelung gemäss dem geltenden Artikel 270d in den Entwurf aufgenommen werden.
LU vgl. Artikel 269f
CSP, SPS, SMV
Die Änderung, dass Staffelklauseln nicht mehr nur gültig sind, wenn der Mietvertrag für mindestens drei Jahre fest abgeschlossen wird, erscheint nicht zweckmässig. Eine Mietzinserhöhungsspirale könnte nicht mehr gestoppt werden, wenn der Mieter bei Vertragsabschluss die Tragweite seiner zukünftigen Verpflichtungen nicht erkannt hat. In Analogie zur Ertragskontrolle, welche alle sieben Jahre möglich sein muss, sollte auch bei einem gestaffelten Mietzins die Möglichkeit bestehen, eine Ertragsüberprüfung vorzunehmen und zwar bei jeder Erhöhung.
SHEV, SKI, VZI, VSEI
Es wird begrüsst, dass eine Staffelmiete frei von einer bestimmten Mindestvertragsdauer vereinbart werden kann. Es muss möglich sein, die Staffelmiete mit der Kosten– oder Indexmiete zu kombinieren, dies kommt vielfach auch dem Mieter entgegen.
SVIT, FRI
Im Gesetz sollte ebenfalls klar zum Ausdruck kommen, dass die Parteien berechtigt sind, bereits bei Mietvertragsabschluss für einen
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