Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 47Fedlex · Ergebnisbericht
späteren Zeitpunkt den Übergang zur Indexierung oder zur Kostenmiete zu vereinbaren.
FRI Es würde begrüsst, wenn die Erhöhung des Mietzinses bei der
Staffelung nicht mindestens 4 Monate zum voraus angekündigt werden müsste.
HVS Ist zu streichen.
SVIT Es ist eine Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen, dass der Vermieter
an eine langjährige Mietdauer mit Staffelung nicht gebunden ist, wenn der Anfangsmietzins vom Richter korrigiert wird.
FER Dass bei der Staffelung des Mietzinses die Erhöhung zum voraus in
Franken festgelegt werden muss, wird abgelehnt, da dies nur sehr schwer abzuschätzen ist.
Les Retraites Populaires
Der Wortlaut dieses Artikels lässt verschiedene Möglichkeiten des Missbrauchs zu.
Municipalité de Lausanne
Es muss präzisiert werden, dass die verschiedenen Erhöhungsstufen vor ihrem Inkrafttreten nicht mehr mitgeteilt werden müssen und dass sie im laufenden Mietverhältnis nicht mehr angefochten werden können.
SAV Es fehlt eine dem geltenden Recht entsprechende Regelung, wonach
unter Vorbehalt der Anfechtung des Anfangsmietzinses gestaffelte Mietzinse nicht angefochten werden können. Ungelöst ist zudem die Frage, was mit den vertraglich im Voraus festgelegten, gestaffelten Mietzinsanpassungen passiert, wenn der Mieter den Anfangsmietzins erfolgreich angefochten hat. Schliesslich bleibt offen, nach welchem Kriterium der Anfangsmietzins bei der Staffelung auf Missbräuchlichkeit hin überprüft werden soll.
Schweizerischer Städteverband
Da eine Staffelung immer bedeutet, dass die Vermieterseite einen tieferen Anfangsmietzins verlangt, muss die gleichzeitige Indexierung zugelassen werden.
Artikel 269i
ZH Diese Bestimmung impliziert eine Vermischung der Systeme, wenn
die Bruttorendite auch bei Mietverhältnissen mit Indexmiete anwendbar ist.
BS Die Absicht, auf Verordnungsstufe ökologischen Aspekten Rechnung
zu tragen, wird begrüsst.
NE Es ist nicht ganz klar, ob noch auf die geltende Berechnungsweise
abgestellt werden kann. Man fragt sich, ob es nicht angezeigt wäre,
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