Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten
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die bisherige Rechtssprechung zu kodifizieren und offene Fragen zu beantworten.
JU Bei der entsprechenden Bestimmung im geltenden Recht hat es sich
gezeigt, dass gewisse Vermietende den Unterhalt vernachlässigen und dann von der Möglichkeit profitieren, pauschal 50%–70% der wesentlichen Arbeiten zu überwälzen, so dass die Mieterschaft den Unterhalt doppelt bezahlt.
CSP gemäss SMV. Zusätzlich: Die Regel soll abgeschwächt werden durch
eine Staffelung bei wichtigen Mietzinserhöhungen von mehr als 20%.
SPS, SMV
Nach dem Entwurf sollen auch Unterhaltsarbeiten, welche keine Komfortsteigerung für den Mieter bewirken, sondern lediglich eine Anpassung an das technische und/oder ökologische Niveau der Installation darstellen, als Mehrleistungen gelten. Derartige Installationen dürfen nicht als wertvermehrend definiert werden und zu einer Mietzinserhöhung führen. Die vom Bundesgericht aufgestellten Grundsätze sollen weiterhin Gültigkeit haben. Wenn es nicht möglich ist, den wertvermehrenden Anteil genau zu bestimmen, sollen zudem nur zwischen 30 und 50% der Investitionen als Mehrleistung gelten
SMV Eine Überprüfungsmöglichkeit von Mietzinserhöhungen und
–senkungen auf die zulässige Bruttorendite soll grundsätzlich beiden Vertragsparteien offen stehen. Dies hat auch für Mietzinserhöhungen bei Mehrleistungen zu gelten. Die vorgeschlagene Regelung, in der eine Überprüfungsmöglichkeit fehlt, baut den Missbrauchsschutz massiv ab.
SVIT, SHEV
Bei wertvermehrenden Verbesserungen muss eine kürzere Lebensdauer einberechnet und damit ein höherer Satz für die Amortisation eingesetzt werden. Die Bezugnahme auf die Bruttorendite ist hier nicht sachgerecht. Daher ist die vorgeschlagene Formulierung durch die Regelung von Art. 14 VMWG auf der Gesetzesebene zu ersetzen. Bei umfassenden Überholungen ist ein überwälzbarer Anteil von 60% festzuhalten.
AEE Es wird beantragt, die in den Erläuterungen erwähnte
Berücksichtigung ökologischer Verbesserungen durch eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes zu konkretisieren. Zudem sollte in der Ausführungsverordnung die Solarenergie als Beispiel erneuerbarer Energien explizit erwähnt werden.
Les Retraites Populaires
Eine Vergleichsrechnung zwischen dem geltenden und dem vorgeschlagenen System zeigt neu eine um zirka 15% tiefere Erhöhungsmöglichkeit.
Municipalité de Lausanne, VSS
Als Mehrleistungen im Sinne des Gesetzes sollten auch ökologische Verbesserungen gelten.
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