Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 55Fedlex · Ergebnisbericht

HVS Dieser Absatz ist zu streichen.

Les Retraites Populaires

Die Bestimmung wird begrüsst. Es wird aber bedauert, dass Gleiches für die gestaffelten Mietzinse und bei Mehrleistungen nicht möglich ist.

SAV Der Begriff der „festen Dauer“ ist zu ersetzen durch den Begriff der

„Mindestdauer“. Zudem könnte präzisiert werden, dass es genügt, wenn nur der Vermieter für die Mindestdauer nicht kündigen kann.

VSEI Die Anpassungsmöglichkeit bei Mietverträgen mit mehrjähriger fester

Dauer sollte auch bei der Kostenmiete zur Verfügung stehen. Ausserdem sollte klar gestellt werden, dass auch bei der Umsatzmiete eine Erhöhung ausserhalb der Kündigungsfristen möglich sein muss. Dies entspricht der heutigen Praxis.

Artikel 269m Absatz 5

SVIT, SKI

Es ist klarzustellen, dass „unklare“ Begründungen nicht zur Nichtigkeit führen.

FRI Nicht begründete oder nicht auf dem amtlichen Formular erfolgte

Mietzinserhöhungen sollten lediglich während einem Jahr anfechtbar und nicht nichtig sein.

Municipalité de Lausanne

Für die Beurteilung der Nichtigkeit sollte nur die letzte Zustellung massgebend sein. Alle früheren Zustellungen sollten vom Verfahren ausgeschlossen sein.

SAV Es wird angeregt, dass unter Buchstabe b nur die vollständig fehlende

Begründung zur Nichtigkeit führt. Weiter sollte im Gesetz erwähnt sein, dass die Begründung auch in einem Begleitschreiben enthalten sein kann. Schliesslich wird im Interesse der Rechtssicherheit angeregt, dass die Nichtigkeit einer Formularmitteilung betreffend Mietzinserhöhung nur innert einer Verwirkungsfrist von beispielsweise zwei Jahren geltend gemacht werden kann.

Artikel 269m Absatz 7

SMV SPS, CSP

Absatz 7 sollte gestrichen werden. Das amtliche Formular muss auch bei der Staffelmiete sowie bei der Umsatzabhängigkeit eines Mietzinses verwendet werden und die Erhöhung ist zu begründen.

SHEV Der Bestimmung ist zuzustimmen.

SVIT, Swiss Retail Federation, FRI, Les Retraites Populaires

Eine Festhaltung der Staffelung in der Vereinbarung genügt, auf die jeweilige schriftliche Mitteilung gemäss Artikel 269m Absatz 7 ist zu verzichten.

HVS Die Bestimmung ist zu streichen.

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