Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 58Fedlex · Ergebnisbericht

JU Die im Vergleich zum geltenden Recht einfachere Regelung ist

willkommen.

CSP Wie SMV.

EVP Die Bestimmung wird begrüsst.

LPS Auch wenn die Bedingungen des geltenden Rechts zu Streitigkeiten

führen, sollten sie beibehalten werden.

SPS Das amtliche Formular zur Festlegung des Anfangsmietzinses soll für

die ganze Schweiz obligatorisch werden.

SMV Der Vorschlag wird unterstützt. Das amtliche Formular zur Festlegung

des Anfangsmietzinses soll für die ganze Schweiz obligatorisch werden. Im Hinblick auf die nötige Transparenz wird verlangt, dass Anlagewert und Erstellungsjahr im amtlichen Formular zu deklarieren sind.

SHEV, SVIT, economiesuisse, CVCI, SWISSMEM, FER, STV, VIV, VZI, Centre Patronal, SVR, USPI, FRI, CATEF, Fédération Patronale Vaudoise

Jede Erleichterung der Möglichkeit der Anfechtung des Anfangsmietzinses wird abgelehnt. Dieser Artikel ist zu streichen. Ausnahmen vom Grundsatz „pacta sunt servanda“ dürfen aus Prinzip nie voraussetzungslos gelten.

SHEV, Centre Patronal, SVR, USPI, SKI

Eventualantrag: Festhalten am geltenden Recht (Art. 270 OR). Die Frist für die Anfechtung des Anfangsmietzinses muss mit der Unterzeichnung des Mietvertrages zu laufen beginnen.

SHEV Eventualantrag: Der Mieter erhält eine Exit–Klausel: Er kann innert 30

Tagen nach Vertragsschluss den Anfangsmietzins als missbräuchlich anfechten, wenn er zu dessen Abschluss aufgrund einer Notlage gezwungen war. Diesfalls wird der Mietvertrag rückwirkend aufgehoben.

SVIT, CVCI, SWISSMEM

Der Wegfall jeglicher Anfechtungsvoraussetzungen wird rasch zu steigender Zahl von Anfechtungsfällen führen, mit entsprechender Mehrbelastung der Schlichtungsbehörden.

SVIT Insbesondere bei Geschäftsmieten steht der Anfangsmietzins in

Abhängigkeit zu allfälligen Investitionen von Vermieter– und Mieterseite, zur Vertragsdauer und zu den Mietzinsanpassungsmöglichkeiten während der Vertragsdauer. Ein solches Gleichgewicht darf nicht durch richterliche Korrektur nur gerade eines Vertragsparameters gestört werden. Besonders problematisch ist die Anfechtung des Anfangsmietzinses im Zusammenhang mit der Umsatzmiete für Geschäftsräume.

Les Retraites Populaires

Wenn die Möglichkeit der Anfechtung des Anfangsmietzinses beibehalten werden sollte, so müssen im Gesetz klare Voraussetzungen definiert werden. So könnte die Anwendung eingeschränkt werden, sofern der neue Mietzins dem bisherigen Mietzins entspricht.

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