Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/20: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 81 Seiten

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SG Vgl. Bemerkung zu Artikel 269l

SMV, CSP, SPS

Da das dualistische System abgelehnt wird (Artikel 296–269d), wird verlangt, dass nur die Einrede des angemessenen Ertrages zugelassen wird, wie es auch für den Mieter gelten soll (siehe Artikel

SVIT 270a).Absatz 2 ist in der Weise anzupassen dass dem Vermieter die beiden

darin erwähnten Einreden gegenüber einem Mietzinsherabsetzungsbegehren zu Verfügung stehen.

Les Retraites Populaires

Der Vermieter sollte bei einem Herabsetzungsbegehren die Einreden gemäss absoluter Methode einbringen können, damit er nicht gezwungen wird, den Vertrag zu beenden.

SAV Mit dieser Regelung nimmt der Gesetzgeber in Kauf, dass ein nicht

missbräuchlicher Mietzins unter Umständen reduziert werden muss. Dies ist mit dem Schutzzweck der Missbrauchsbestimmungen nicht vereinbar.

SSV Die Möglichkeiten, die einem Vermieter im Zusammenhang mit einem

Herabsetzungsbegehren zur Verfügung stehen, scheinen zu restriktiv.

SVV, VLB

Es wird beantragt, dass der Vermieter die Einrede, dass der Mietzins unter den Mietzinsen vergleichbarer Wohn– und Geschäftsräume liegt oder keinen angemessenen Ertrag ermöglicht, weiterhin anbringen darf.

VSEI Die vorgeschlagene Beschränkung der Einreden im Zusammenhang

mit Mietzinserhöhungen oder Senkungsbegehren führt zu einer Vereinfachung der Schlichtungsverfahren. Das Gleichgewicht bleibt gewahrt. Die Regelung ist vertretbar.

VSS Auch hier muss für beide Parteien das gleiche Recht gelten.

Artikel 270c

SO Analog zu Artikel 269k wird die Streichung beantragt.

BS Es wird vorgeschlagen, einen Hinweis auf die analoge Anwendung

von Artikel 270b Absätze 3 und 4 aufzunehmen.

SVIT, SHEV, VZI

Diese Bestimmung ist zu streichen.

SVIT Der Mieter ist durch die Gesetzgebung hinreichend geschützt, er soll

vor einem Missbrauch geschützt werden. Es geht nicht darum, ein „Gleichgewicht“ herzustellen.

Les Retraites Populaires

In diesem Zusammenhang ist erneut auf die Problematik betreffend Teuerungsausgleich auf 40% der Anlagekosten hinzuweisen.

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